09.03.2017

weXelerate startet Bewerbungsphase für Accelerator-Programm

Mit weXelerate entsteht im Design Tower am Wiener Donaukanal der größte Startup- und Innovations-Hub Zentraleuropas. Ab 9. März 2017 können sich qualifizierte Startups unter www.weXelerate.com inklusive Angabe ihres Geschäftsmodells für das Go-to-Market-Förderprogramm bewerben.
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Am Donnerstagabend weitere Details zum großen Projekt „weXelerate“ bekannt gegeben. Die Verantwortlichen haben sich im Wiener “Design Tower” eingefunden, um der Öffentlichkeit die weitere Vorgehensweise zu präsentieren.

Dreijährige Partnerverträge mit Österreichs Top-Unternehmen

Auf insgesamt vier Etagen werden ab September 2017 mehrere hundert Startups gemeinsam mit Großunternehmen, Inkubatoren, Venture-, Service- und Vertriebspartnern, Investoren und Dienstleistern an neuen digitalen Geschäftsmodellen arbeiten.Österreichs Top-Unternehmen erhalten im Rahmen von dreijährigen Partnerverträgen mit weXelerate die Möglichkeit, im Open Innovation Verfahren mit Gründern und Jungunternehmen an maßgeschneiderten Digitalisierungsstrategien und neuen Geschäftsfeldern zu arbeiten. Im Vollbetrieb wird weXelerate auf einer Fläche von über 8.000m2 zwanzig Vertriebs- und Servicepartner, 30 der größten österreichischen Unternehmen und ein Accelerator-Programm für 100 ausgewählte Startups pro Jahr unter einem Dach vereinen.

Bewerbungsphase startet

Ab 9. März 2017 können sich Startups unter www.weXelerate.com für das Go-to-Market-Förderprogramm bewerben. Die Kandidaten müssen vor allem folgende Kriterien erfüllen:

  • Teilnahme des Gründer- bzw. Kernteams für die gesamte Dauer des Programms (100 Tage) vor Ort im Innovations-Hub. Im Gegenzug erhalten die ausgewählten Teams ein Förderprogramm – ohne finanziellen Aufwand zu tragen oder Unternehmensanteile abgeben zu müssen.
  • Der Auswahlfokus liegt im ersten Schritt auf den drei Exzellenzfeldern Financial Services, Media sowie Industry & Infrastructure. Innerhalb dieser Sektoren werden Innovationen aus den Bereichen Internet of Things, Block Chain, Cyber Security sowie AI & Bot im Mittelpunkt stehen.
  • Die Jungunternehmen können aus allen Ländern der Welt stammen, jedoch sollten sie ihre Dienstleistungen auch für den europäischen Markt anbieten.
  • Die Startups müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Gründung befinden.
  • Der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben inklusive Angabe von Unternehmenszielen beizufügen.

Statements von der Pressekonferenz

Hassen Kirmaci, CEO von weXelerate: Das ‘we’ in unserem Namen steht dafür, das bestehende Ökosystem noch weiter zu stärken. Wir wollen noch bessere Startups nach Wien holen und ein essentielle Rolle in Europa spielen. Talenten soll eine entsprechende Bühne geschaffen werden, um ihre Ideen umzusetzen.

Eveline Steinberger-Kern, Beirätin: Unsere Industrie hat einen großen Fokus auf Osteuropa, deshalb möchten wir auch diesen Bereich abdecken und Unternehmer von dort zu uns nach Österreich holen.

Dominik Greiner, Beirat: Auf jeder der vier Etagen wird ein eigenes Konzept bespielt. Dennoch bleibt das ganze Haus offen zugänglich. Wir möchten auch die Wiener einladen, sich anzusehen, wie Startups arbeiten bzw was Startups eigentlich sind. Das Grätzel rund um den Tower soll das Startup Herz Wiens werden.

Andreas Brandstetter, CEO, UNIQA Insurance Group: Wenn man aus Berlin oder Tel Aviv nach Wien zurückkommt, hat man immer gemerkt, dass Wien etwas nachhinkt in Sachen Innovation und Startups. Deshalb haben wir den Initiatoren von weXelerate gerne diese Immobilie zur Verfügung gestellt.

Andreas Bierwirth, CEO, T-Mobile Austria: Beim Datentransport sind wir von der Digitalisierung massiv betroffen. Ein Unternehmen kann nur innovativ bleiben, wenn man Einflüsse von außen zulässt. Wir möchten junge Unternehmen kennenlernen und auf lange Sicht sollen sich erfolgreiche Kooperationen für beide Seiten entwickeln.

Robert Zadrazil, CEO, UniCredit Bank Austria: Wir sehen uns  als Bank nach wie vor im Zentrum der Wirtschaft. Und es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, der Markt braucht Startups und somit brauchen auch Banken Startups.

Renate Brauner, Stadträtin, Stadt Wien: Ich sehe in weXelerate ein Leuchtturm-Projekt. Ein Leuchtturm-Projekt, das der Szene, die sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat, noch mehr Schwung bringen wird. Als  Finanzstadträtin bin ich stolz, den Bürgern sagen zu können, dass ihr Steuergeld für Projekte wie dieses verwendet wird.

Redaktionstipps

Fachjury aus Corporates, Channel Partnern und Experten

Die Finalisten werden bis zwei Monate vor Start des jeweiligen Programms von einer Fachjury bekannt gegeben, die aus Corporates, Investoren, Channel Partnern und Experten von weXelerate besteht. Die weXelerate-Gründungsmitglieder Hassen Kirmaci (CEO, weXelerate), Eveline Steinberger-Kern (Blue Minds Group), Dominik Greiner (Camouflage Ventures) und Markus Wagner (i5invest) bestätigen schon jetzt großes Interesse von zahlreichen Startups und Großunternehmen. weXelerate hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen Gründern, Corporates und dem damit verbundenen Ökosystem mit allen relevanten Dienstleistungen inklusive Förderungen unter einem Dach zu vereinen.

Rund um die Uhr geöffnet

Das weXelerate-Zentrum wird ganzjährig rund um die Uhr geöffnet sein. Im Erdgeschoss des Hubs entsteht ein öffentlich zugänglicher Co-Working Space, der neben dem Regulärbetrieb mit zahlreichen Veranstaltungen, Workshops und Get-Togethers zur zentralen Drehschreibe der österreichischen Gründerlandschaft avancieren soll.

Weitere Informationen finden sich unter www.weXelerate.com

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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