28.02.2020

Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall - doch es ist Vorsicht geboten. Im Gastbeitrag erklären Lisa Urbas und Philip Rosenauer von PHH Rechtsanwälte, wie rote Zahlen zur Haftungs-Gefahr für die Gründer werden können und was aus rechtlicher Sicht zu bedenken ist.
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Verluste im Startup können zur Unternehmenskrise führen - das ist rechtlich zu bedenken
(c) Adobe Stock - BillionPhotos.com

Die Superstars der internationalen Startup-Szene liegen nicht selten im Fokus ambivalenter Berichterstattung. Als Aushängeschilder moderner Erfolgsgeschichten sind sie allgemein bekannt. Gleichzeitig geben sie immer wieder Anlass für Schlagzeilen über horrende Verluste. Wie passt das zusammen? Stellen Verluste für Startups, insbesondere im Stadium der ersten Jahre nach ihrer Gründung, gar keine wesentliche Gefahr dar? Und welche rechtlichen Konsequenzen drohen Gründern, wenn das Startup tatsächlich in die Unternehmenskrise schlittert?

+++ “Zu hohe Bewertung” – ein österreichischer Denkfehler +++

Startup-Verluste: Strikte rechtliche Spielregeln

Die Frage, wie ernst Verluste von Startups tatsächlich zu nehmen sind, liegt aus rechtlicher Sicht auf der Hand. Vor allem von Foundern, in deren Funktion als Geschäftsführer einer GmbH, wird in diesem Kontext ein nicht zu unterschätzendes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert. Aus gesellschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht gibt es strikt zu beachtende Spielregeln beim Umgang mit den unterschiedlichen Stadien der Unternehmenskrise, um eine potentielle persönliche Haftung zu vermeiden.

Wenn das Glas halbleer ist…

Die Geschäftsführer sind angehalten, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets im Auge zu behalten und im Anlassfall umgehend zu reagieren. Sie dürfen sich insbesondere nicht damit abgeben, nur einmal jährlich, bei Vorliegen des Jahresabschlusses, die finanzielle Situation einzuschätzen und zB. über das Erfordernis einer Befassung der Gesellschafter zu entscheiden. Es ist daher empfehlenswert, regelmäßige (etwa monatlich) Soll-Ist-Vergleiche vorzunehmen.

Erste Phase der Unternehmenskrise: Informieren, sonst droht Haftung

In der ersten Phase der Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung (Pendant zur Außenfinanzierung durch Dritte) – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren. Die Geschäftsführer haben in dieser Einberufung den Gesellschaftern bereits Strategien zum Umgang mit der Krise vorzuschlagen (zB. die Vornahme einer Kapitalerhöhung). Den Gesellschaftern soll es hierdurch ermöglicht werden, nötige Schritte zur Krisenbewältigung zu identifizieren und deren Umsetzung zu beschließen. Hat das Verabsäumen der rechtzeitigen Einberufung der Generalversammlung einen Schaden zur Folge, trifft die Geschäftsführer eine potentielle Haftung gegenüber der Gesellschaft.

Drohende Insolvenz rechtzeitig erkennen

Um die Gefahr einer drohenden Insolvenz rechtzeitig zu erkennen und dem damit einhergehenden Haftungsrisiko angemessen entgegenwirken zu können, sollten Geschäftsführer konstant die finanzielle Lage des Unternehmens auf Basis der errechneten Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer kontrollieren.

Zweite Phase der Unternehmenskrise: Reorganisationsverfahren nötig?

Werden diese Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz überschritten, ist dies ein Alarmzeichen, welches den Gesellschaftern unmittelbaren Handlungsbedarf zur Abwehr einer drohenden Insolvenz anzeigt. Die Berechnung der Kennzahlen wird jedenfalls durch den Abschlussprüfer im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen. Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen. Die Geschäftsführer haben diesfalls, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Generalversammlung, die Möglichkeit, einen Antrag auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beim jeweils zuständigen Gericht einzubringen.

Entweder Geschäftsführer oder Gesellschafter können haften

Sehen Geschäftsführer von der Einleitung des Reorganisationsverfahrens ab, obwohl diese angezeigt gewesen wäre, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen für sie haben, wenn es in den folgenden zwei Jahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kommt. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft dann jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro für jene Verbindlichkeiten, die nicht von der Insolvenzmasse gedeckt sind. Zu einer Haftung der Geschäftsführer kommt es insbesondere nicht in Fällen, in denen die Reorganisation aufgrund der Ablehnung durch den Aufsichtsrat oder die Generalversammlung unterblieben ist. Hat zB. die Generalversammlung die Weisung erteilt, das Reorganisationsverfahren nicht einzuleiten, haften anstelle der Geschäftsführer die Gesellschafter jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro.

Dritte Phase der Unternehmenskrise: Worst Case Insolvenz

Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen. Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise. Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung

Ob eine Gesellschaft zahlungsunfähig ist, wird im Allgemeinen im Zuge einer Gesamtbetrachtung beurteilt. Hat die Gesellschaft nicht ausreichend liquide Mittel, um ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und ist sie voraussichtlich auch nicht in der Lage dazu, diese Mittel innerhalb absehbarer Zeit zu beschaffen, wird ihre Zahlungsunfähigkeit bejaht. Können über 5 Prozent der fälligen Schulden von der Gesellschaft nicht beglichen werden, wird nach der Rechtsprechung vom Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen sein. Davon abzugrenzen sind lediglich kurzfristige Zahlungsstockungen (maximal 3-5 Monate). Das Austarieren der Schwelle zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung ist essentiell.

Fortbestandsprognose als entscheidendes Kriterium

Ungeachtet der Zahlungsfähigkeit, gilt die Gesellschaft bei Vorliegen einer rechnerischen Überschuldung und einer negativen Fortbestandsprognose als überschuldet. Vor allem die Fortbestandsprognose, als dynamisches Merkmal, ist häufig das entscheidende Kriterium für oder gegen eine Überschuldung und somit eine Insolvenzantragspflicht. Unter der Fortbestandsprognose werden im Wesentlichen die Analyse der Verlustursachen, ein Finanzplan und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft unter Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Zahlungsunfähigkeit zusammengefasst. Solange eine positive Unternehmensentwicklung antizipiert werden kann (in einem Beobachtungszeitraum von etwa zwei bis drei Jahren ist die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie bis zum Ende des Zeitraums die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Vermögensstandes oder zumindest eines Turnaround maßgeblich), fehlt es an der insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung.

In diesen Fällen haften die Geschäftsführer persönlich

Zögern die Geschäftsführer die Antragstellung schuldhaft hinaus, verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der GmbH in der Regel noch weiter. Dies hat zur Folge, dass sich die den Gläubigern im späteren Insolvenzverfahren zuzusprechende Insolvenzquote verringert. Für den hierdurch entstehenden sogenannten Quotenschaden müssen die Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen. Geht die GmbH zu einem Zeitpunkt neue Verbindlichkeiten ein, zu dem ein sorgfältiger Geschäftsführer bereits die Insolvenzeröffnung beantragt hätte, so haften die Geschäftsführer den neu hinzutretenden Gläubigern ebenso persönlich.

Haben die Geschäftsführer durch kridaträchtiges Handeln die Zahlungsunfähigkeit der GmbH selbst grob fahrlässig herbeigeführt, weil sie etwa trotz wirtschaftlich kritischer Lage der GmbH wirtschaftlich nicht vertretbare Investitionen tätigen, so droht ihnen hierfür sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

To cut it short – Unternehmenskrise im Startup

Schlittert eine Gesellschaft nach und nach in die Unternehmenskrise, so läuft ein Founder (vor allem in seiner Funktion als Geschäftsführer) nicht nur Gefahr einer persönlichen zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung, sondern sind auch strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, relevant. Dass so manche Startups trotz tiefroter Zahlen an ihrem Erfolgskurs festhalten, liegt in aller Regel an einer positiven Fortbestehensprognose, die eine lebens- und ertragsfähige Zukunft für das Unternehmen prophezeit und somit den Worst Case einer Insolvenz abwendet.

Um sowohl zivil- als auch strafrechtlichen Haftungen vorzubeugen, haben Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage der GmbH stets zu überwachen und im Krisenfall rechtzeitig zu reagieren. Vor allem auch aufgrund des steigenden persönlichen Haftungsrisikos in den einzelnen Phasen der Unternehmenskrise sollten Founder (als Geschäftsführer) eine rechtzeitige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater bedenken.


Zu den Autoren

Dr. Philip Rosenauer, LL.M., ist Rechtsanwalt bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt (capital market coach für den direct market plus der Wiener Börse) und Startups sowie Investoren.

Mag. Lisa Urbas ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte. Ihr Schwerpunkt liegt in den Bereichen Konfliktlösung und Verfahrensmanagement (Vertretung in Zivil- und Strafverfahren vor ordentlichen Gerichten).

Über PHH Rechtsanwälte

PHH Rechtsanwälte in Wien ist eine der Top-Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Österreich. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit einer Nominierung zur Kanzlei des Jahres Österreich. Die neun PHH-Partner und mehr als 70 Mitarbeiter arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung, Bank- und Finanzrecht bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. PHH Rechtsanwälte steht für persönliche und kompetente Beratung, Loyalität ihren Kunden gegenüber und kreative Lösungsansätze.

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Johannes Luger von SEOschmiede über KI & SEO
Johannes Luger von SEOschmiede | Foto: SEOschmiede, Adobe Stock (Hintergrund)

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) revolutioniert die Welt des Online-Marketings. KI bietet Unterstützung bei der Analyse von Daten und der Erstellung von Inhalten, doch der Einsatz birgt auch Risiken für Website-Betreiber:innen.

Was sich für Onlineshops & Websites durch KI ändert

Noch bevor fortschrittliche Technologien wie ChatGPT den Markt erreichten, erleichterten Plattformen wie Fiverr, Upwork und Co. die Erstellung von Webinhalten erheblich. Diese Online-Marktplätze ermöglichten es, auf ein globales Netzwerk von Freelancer:innen zuzugreifen, die Texte, Grafiken und andere Inhalte zu erschwinglichen Preisen anbieten.

Der einfache Zugang zu Inhalten und spätestens die Einführung von ChatGPT führte zu einer erheblichen Zunahme von Duplikaten und nur geringfügig modifizierten Texten im Internet, was letztlich die Qualität der Suchergebnisse beeinträchtigte.

Als Antwort darauf setzte Google mehrere Updates durch, zuletzt im März 2024, um gegen minderwertige Inhalte vorzugehen und das Nutzererlebnis zu verbessern.

Um sich in diesem veränderten Umfeld hervorzuheben, ist es heutzutage entscheidend, einzigartige und originelle Inhalte zu erstellen, die sich klar von der Masse abheben. Sichtbarkeit in den Suchmaschinen wird zukünftig mehr denn je mit authentischem und unverwechselbarem Content verbunden sein.

Interaktivität wird unglaublich wichtig

Interaktivität entwickelt sich aus Sicht der SEO-Agentur SEOschmiede zu einem zentralen Element einer herausragenden Nutzererfahrung. Rechner, Tools, interaktive Checklisten und Tabellen, unterstützt durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), werden zu einem entscheidenden Faktor in der Content-Strategie. Die gute Nachricht ist, dass KI hervorragend eingesetzt werden kann, um solche interaktiven Anwendungen zu entwickeln.

In der nahen Zukunft wird entscheidend sein, welche Akteur:innen im digitalen Umfeld die Nase vorn haben werden. Aus SEO-Perspektive könnte argumentiert werden, dass Webseiten mit interaktiven Features durch längere Verweilzeiten und ihr Potenzial als linkwürdige Assets – also Inhalte, die zur Verlinkung durch andere Webseiten anregen – einen klaren Wettbewerbsvorteil erzielen.

Dies bedeutet, dass Webseitenbetreiber:innen, die in interaktive Tools investieren und diese durch KI noch weiter verbessern, nicht nur das Engagement und die Zufriedenheit ihrer Nutzer:innen steigern, sondern auch ihre Sichtbarkeit und vor allem die Autorität im Internet weiter ausbauen können. In einer Zeit, in der der Wettbewerb um Aufmerksamkeit stetig wächst, könnte dies ein entscheidender Faktor für den Erfolg sein.

Funktioniert klassische SEO-Optimierung noch?

Die Landschaft der Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist dynamisch, doch grundlegende Optimierungsstrategien bleiben auch in Zeiten von ChatGPT und weiteren KI-Tools erhalten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Optimierung von Title-Tags, die Strukturierung von Überschriften und weitere Faktoren wie Meta-Beschreibungen, Alt-Texte für Bilder, interne Verlinkungen sowie der Fokus auf Suchintentionen der Zielgruppen. Diese Maßnahmen sind keineswegs überholt; vielmehr bilden sie das Fundament für eine effektive SEO.

Googles primäres Ziel war und ist es, die Nutzererfahrung zu verbessern. Die Qualität und Relevanz des Contents, eine klare und logische Website-Architektur sowie eine mobilfreundliche Gestaltung sind Aspekte, die in diesem Bestreben weiterhin entscheidend sind.

Es ist möglich, dass die Bedeutung von Backlinks als Rankingfaktor zugunsten von Nutzersignalen, wie etwa der Verweildauer oder der Interaktionsrate, leicht abnimmt. Auch der Pagespeed, also die Ladezeit einer Webseite, wird wahrscheinlich an Bedeutung gewinnen, da dieser die Nutzerzufriedenheit direkt beeinflusst. Aber das bleibt vorerst Spekulation.

SEO für ChatGPT und andere Sprachmodelle (LLMs)

Neben den etablierten Kanälen wie Suchmaschinen und Social Media entsteht mit den fortschrittlichen Sprachmodellen wie ChatGPT ein neuer, wesentlicher Bereich für das Online-Marketing. Für Expert:innen in diesem Sektor ist es unerlässlich, die Bedeutung der Optimierung in diesem neuen Umfeld zu erkennen.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Menschen beginnen, direkt in LLMs (Large Language Models) nach Informationen, Dienstleistungen oder Produkten zu suchen. Die Anpassung an diese Entwicklung ist nicht nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit für zukunftsorientierte Marketingstrategien. Die Optimierung für LLMs ähnelt auf den ersten Blick der Suchmaschinenoptimierung, hat aber ihre eigenen Feinheiten und ist sehr viel dynamischer, wie einige Tests bereits zeigen konnten.

Fazit

Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) im Online-Marketing präsentiert sowohl signifikante Chancen als auch Herausforderungen für die gesamte Branche. KI transformiert die Landschaft durch fortschrittliche Datenanalyse und Content-Erstellung, fordert aber gleichzeitig Website-Betreiber:innen heraus, sich durch hochwertigen Content von der Masse abzuheben. Die Integration von KI zur Entwicklung interaktiver Tools öffnet neue Wege, um Nutzerbindung und -zufriedenheit zu verbessern, was essenziell für die Steigerung der Online-Sichtbarkeit und -Autorität ist.

Obwohl die Bedeutung klassischer SEO-Techniken bestehen bleibt, zeichnet sich ein Wandel hin zu Nutzersignalen und einer agileren Optimierung von Inhalten ab. Die Anpassung an neue Technologien wie fortschrittliche Sprachmodelle, exemplarisch ChatGPT, wird zunehmend kritisch, um in der dynamischen digitalen Welt erfolgreich zu sein.

Für Online-Marketer:innen, Shopbetreiber:innen und Website-Besitzer:innen bergen die aktuellen Entwicklungen sowohl enorme Chancen als auch alltägliche Herausforderungen. Der Wettbewerb im Bereich der Suchmaschinenoptimierung und des Online-Marketings wird intensiver, was sowohl Gewinner als auch Verlierer hervorbringen wird.

Es ist entscheidend, sich kontinuierlich mit den neuesten Trends und Entwicklungen auseinanderzusetzen und schnell auf Neuerungen reagieren zu können. Diese Anpassungsfähigkeit ist der Schlüssel, um die sich bietenden Möglichkeiten zu ergreifen und den bevorstehenden Herausforderungen effektiv zu begegnen.


Über den Autor

Johannes Luger ist Gründer und Head of SEO bei SEOschmiede. Die Agentur für SEO & Content Marketing hat Standorte in Wien und Oberösterreich. Sie ist offizieller Google Ads Partner.

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Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

  • Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall, rechtlich ist aber einiges zu bedenken, damit Gründer im Worst Case nicht haften müssen.
  • In der ersten Phase einer Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren.
  • Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen.
  • Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen.
  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
  • Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

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