05.07.2018

Startup Report Austria: #payitforward als Beschleunigungsmotor für Österreichs Startups

Serien-Gründer Florian Kandler will als Herausgeber des Startup Reports Austria vor allem eines: Gründer dazu inspirieren, ihre Ideen umzusetzen, ihr Unternehmen zu starten und an Investoren heranzutreten. Sein Antrieb dafür: Die payitforward-Mentalität in Österreich zu etablieren und so das Wachstum von Startups zu beschleunigen.
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payitforward
Florian Kandler, Serien-Gründer und Herausgeber Startup Report Austria

Der kürzlich erschienene Startup Report Austria beinhaltet nicht nur die umfassendste Sammlung über Anzahl und Höhe der 2017 in Österreich getätigten Investments, sondern auch knapp über 100 Seiten geballtes Gründerwissen in Form von aufschlussreichen Q&As. Der Startup Report ist jedoch mehr als eine interessante Quelle von Zahlen und Fakten, denn er soll vor allem (angehenden) Gründern die nötige Motivation liefern, den Sprung ins Unternehmertum zu wagen. Es gibt einen Aufschwung in der österreichischen Investoren-Szene sowie eine vermehrte Bereitschaft zu privaten Angel-Investments. Dennoch hat Österreich in punkto Risikobereitschaft und Innovationsfreudigkeit noch einiges aufzuholen. Florian Kandler sieht die Lösung hierfür vor allem in der besonders im Silicon Valley verbreiteten payitforward-Mentalität. Diese beinhaltet die Weitergabe von Wissen von erfahrenen Gründern an solche, die es werden wollen.

+++Startup Report: Es ist auch schaffbar in Österreich+++

“Weitergabe von Wissen als tragende Säule”

Kandler verbrachte selbst einige Monate im Silicon Valley, um Fundraising für sein Startup Ulmon zu betreiben. Nun stellt sich die Frage, wie man den dortigen Innovationsgeist und die Aufgeschlossenheit gegenüber neuartigen Ideen am besten nach Österreich bringen und so die Basis für ein ähnlich starkes Ökosystem schaffen kann. Seine Antwort dafür ist das Konzept der payitforward-Mentalität. Die nämlich hat seiner Einschätzung nach sogar das Potential, als Beschleunigungsmotor für die gesamte Startup-Szene zu dienen. „Bei den Bemühungen, ein Startup-Ökosystem aufzubauen, das die Entstehung von Innovationen und international erfolgreichen Unternehmen fördert, wird die Weitergabe von Wissen als tragende Säule oft übersehen.

Der Startup Report als Beitrag zur payitforward-Mentalität

Erfahrene Gründer würden zwar gerne ihr Wissen weitergeben, oft fehlt es ihnen jedoch schlicht und ergreifend an ausreichend Zeit dazu. Der Startup Report schließt diese Lücke, indem er Gründern eine umfangreiche Plattform bietet, ihr Wissen weiterzugeben”, meint Kandler. Die payitforward-Mentalität war auch für Kandler selbst der entscheidende Anstoß, den Startup Report für das Jahr 2015 erstmalig herauszugeben. Mittlerweile ist er als Informations- und Inspirationsquelle ein fester Bestandteil der österreichischen Startup-Szene.

#payitforward: Hilfestellungen bieten, die man früher selbst gebraucht hättte

Ein wesentlicher Aspekt der payitforward-Mentalität ist die Bereitschaft, an einer bestimmten Stelle etwas in das Ökosystem einzuzahlen, ohne sich dafür eine unmittelbare Gegenleistung zu erwarten. Dies kann beispielsweise in Form von Weitergabe von Wissen oder auch von der Bereitstellung von Kontakten des eigenen Netzwerks sein. Immer mit dem Ziel vor Augen, Gründern die Hilfe anzubieten, die man selbst früher gebraucht hätte. Umso mehr Personen sich an payitforward beteiligen, desto mehr Gründer finden schneller Antworten auf richtungsweisende Fragen die sie sonst womöglich mehrere Monate in ihrem Gründungsprozess zurückgeworfen hätten.

“Nur ein paar Stunden im Monat”

Somit kann payitforward einen regelrechten Beschleunigungsmotor für Österreichs Startups darstellen. „Wenn jeder erfahrene Gründer die payitforward-Mentalität auch nur ein paar Stunden im Monat adaptieren würde, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur die Risikobereitschaft unter den heimischen Gründern steigen, sondern wir könnten uns auch bald mit internationalen Startup-Hotspots wie Berlin oder London messen. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Wissensfluss einer der Hauptgründe für den Erfolg im Valley ist. Ein weiterer Grund, ihn hierzulande aktiv zu fördern”, so Kandler.

-> Hier geht es zum kostenfreien Download des Startup Report 2017

 

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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