15.07.2017

Sommerzeit ist Reisezeit

Im Sommer werden unbekannte Länder und spannende Städte besucht. Für den perfekten Urlaub gibt es mittlerweile diverse Apps und Angebote, die den Travelern das Leben auf Reisen erleichtern wollen. Hier eine kleine Auswahl.
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GOOGLE MAPS UND GOOGLE TRIPS

Eine der wichtigsten Apps im Urlaub bzw. auch in der Vorbereitung auf selbigen kommt von Google: Maps. Umfassendes Daten- und Kartenmaterial machen die App zum perfekten Reisebegleiter. Routen können geplant, Orte können gespeichert werden und auch als Navigationsgerät für das Auto lässt sich Maps mittlerweile gut verwenden. Das Unternehmen aus Mountain View hat neben diesem Angebot auch noch eine weitere spannende App parat: Google Trips. Mit dieser Smartphone Applikation lassen sich Urlaube und vor allem Städtetrips perfekt planen. Flugzeiten, Hotelbuchungen, Facts zum Aufenthaltsort und die wichtigsten Hotspots werden on- und offline angezeigt.

Website: google.at/maps
Google Trips: get.google.com/trips

JOURNI

Journi ist ein österreichisches Reise-Startup und wurde schon von Apple als beste Reiseapp prämiert. Verfügbar ist Journi für Android als auch iOS. Das Wiener Startup bietet mit seinem Angebot ein perfektes Reisetagebuch. Darüber hinaus kann man nicht nur seine eigenen Reisen dokumentieren und festhalten, sondern auch die Erlebnisse anderer Menschen mitverfolgen. Großer Benefit bei Journi: Die App lässt sich sowohl online, als auch offline nutzen. Journis können also auch an jenen Orten erstellt werden, die über kein Internet verfügen, von einer einsamen Insel bis zum höchsten Berg der Welt.

Website: journiapp.com

WEGFINDER

Wie komme ich im Urlaub von A nach B und mit welchem Verkehrsmittel schaffe ich die Strecke am schnellsten? Eine oftmals gestellte Frage auf Reisen. Für all jene die in Österreich urlauben bietet ein Startup aus Wien die richtigen Antworten: wegfinder. Die App gibt es für Android als auch iOS kostenlos zum Download. Wegfinder bietet seinen Usern österreichweit alle Informationen (zum Beispiel Abfahrt- und Ankunftszeiten oder Haltestellen) für Öffis und Bahn, zeigt die im Umkreis stehenden car2go`s oder die nächstgelegene Citybike Station an. Auch ein uber oder ein Taxi lassen sich gleich direkt aus der App bestellen. “Einfacher geht es nicht”, beschreiben die Gründer ihr Angebot.

Website: wegfinder.at

BLOOM

Was wäre ein Urlaub ohne eine gute Party? Das richtige Event zu finden ist vor allem in Großstädten wie Berlin und Wien oftmals gar nicht so einfach. Genau in diesen beiden Städten setzt das Wiener Startup Bloom an. Zum kostenlosen Download auf Android und iOS verfügbar, zeigt einem die Smartphone App, Open Airs, Partys, PopUps und Konzerte an. Umso größer der Kreis auf der Karte, umso mehr Menschen befinden sich vor Ort. So kann relativ einfach zwischen einem gemütlichen Beisammensitzen im Wiener Burggarten und einem Berliner Rave an der Spree entschieden werden. Wer ein eigenes Event organisiert und neue Leute kennenlernen möchte, der erstellt ganz einfach sein eigenes Bloom und teilt dieses mit der Community.

Website: bloom.jetzt

INSIGHT TRIPS

Im kommenden Jahr wird es ein weiteres auf Reisen spezialisiertes Startup aus Österreich am Markt geben: Insight Trips. Die Gründer versuchen hier online- und offline miteinander zu verbinden. Man kann online seinen individualisierten Reiseführer erstellen, diesen auch per App abrufen und bearbeiten sowie sich eine gebundene Version des Reiseguides schicken lassen. Für die besten Orte und schönsten Locations arbeitet das Gründerteam aus Niederösterreich mit Travel-Bloggern und Unternehmen aus der Reisebranche zusammen. Erstere werden in einem eigenen Netzwerk zusammengefasst für mehr Aufmerksamkeit auf die eigenen Inhalte und können überdies mit ihren Insider-Tipps sogar Geld verdienen.

Website: insighttrips.net

Wir wünschen Euch einen reisefreudigen Sommer!

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MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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