09.03.2015

Die Gewerbeberechtigung – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Wer sich entscheidet zu gründen, hat meist bereits ein Business im Kopf, das er umsetzten möchte. Einige entschließen sich zuerst für die Selbstständigkeit und begeben sich dann auf die Suche nach Ideen. Ob man nun etwas komplett neues erfindet, oder alte Systeme verbessern möchte – Beide Unternehmertypen stehen irgendwann vor derselben Frage: Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Wann brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Es gilt: Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung. Diese wird von der Gewerbebehörde ausgestellt, also die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das ist in Statutarstädten (Städte in Österreich mit eigenem Stadtrecht) das Magistrat , in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.

Gewerbsmäßig ist man, wenn man eine Tätigkeit

*selbstständig: auf eigene Rechnung und Gefahr

*regelmäßig: wiederholend, länger andauernd

*mit Gewinnabsicht, ausübt.

Welche Gewerbeberechtigung man braucht, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Die Gewerbe, bei denen man einen Befähigungsnachweis erbringen muss, sind reglementierte Gewerbe. Jene, für deren Tätigkeit kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, sind freie Gewerbe.

Tätigkeiten, die unter die freien Gewerben fallen sind hier in der “bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe” gelistet. Diese Auflistung ist allerdings nicht abschließend. Den Ideen von Unternehmern soll durch sie keine Grenze gesetzt werden.

Eine Liste der reglementierten Gewerbe ist hier zu finden – für diese Tätigkeiten ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.

Was ist ein Befähigungsnachweis?

Mit diesem weist man nach, dass man die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringt, um das Gewerbe selbstständig ausführen zu können. Man bekommt den Nachweis, indem man eine Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung macht, oder etwa eine Schule (Zum Beispiel: Handelsakademie, etc.) besucht hat. Dazu kommt dann noch die Praxis, die ebenfalls berücksichtigt wird.

Der Befähigungsnachweis kann nicht übertragen werden.

Trotzdem muss man seinen Traum in die Selbstständigkeit zu gehen, nicht aufgeben – auch wenn man selbst keinen Nachweis erbringen kann.

Manchmal genügt auch ein reduzierter Befähigkeitsnachweis. Außerdem gibt es Kurse und Prüfungen, die von der Wirtschaftskammer und dem WIFI angeboten werden. Ob man für eine individuelle Befähigung, wobei hier die Berufserfahrung berücksichtigt wird, in Frage kommt, wird ebenfalls von der Gewerbebehörde festgestellt. Unbedingt alle Dienstzeugnisse und den Sozialversicherungsverlauf vorlegen. Andere Möglichkeiten sind eine TEamgründung, bei der zumindest ein Gründungsmitglied im Unternehmen den Befähigungsnachweise einbringen kann, oder die Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Mehr Infos in diesen Gründungsleitfäden von  BMWFW und WKO

 

Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

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CEO und Co-Founder von Artivive Sergiu Ardelean (c) Artivive
CEO und Co-Founder von Artivive Sergiu Ardelean (c) Artivive

Das Wiener AR-Startup Artivive ist nun auch in Canva integriert. Zusammen mit der australischen Plattform will das Unternehmen damit die virtuellen Möglichkeiten für Kunstschaffende erweitern. Mithilfe von Artivive können Künstler:innen ihre Werke inzwischen einfach innerhalb von Canva virtuell zum Leben erwecken.

Artivive-Gründer und CEO Sergiu Ardelean sieht in dieser Kooperation einen starken Schritt für die Implementierung von Augmented-Reality in alltägliche Workflows. „Wir sehen im letzten halben Jahr, dass immer mehr Kreative sich mit Spatial Computing auseinandersetzen. Dabei glauben wir an die Kombination aus zwei Welten. Artivive und Canva setzen hier an und helfen Menschen, die sich nicht mit der dahinterliegenden Technick beschäftigen wollen. Kreative können mit AR arbeiten ohne verstehen zu müssen, wie das genau funktioniert. Hier sehe ich einen wichtigen Schritt, um AR/Specialcomupting zu demokratisieren“, so Ardelean zum brutkasten.

Artivive ist nun auch in Canva integriert (c) Artivive

Entscheidung über weiteres Vorgehen steht an

Erste Gespräche über eine Kooperation der beiden Unternehmen liefen laut CEO Ardelean im Herbst vergangenen Jahres an. Vor gut einem Monat ging dann die erste Version der integrierten Anwendung in einem Silent Launch an den Start. Inzwischen ist auch schon eine zweite Version live und an einer dritten wird momentan noch gefeilt. „Es ist ein working-progress momentan“, so der Gründer von Artivive zum brutkasten. „Wir wollen unseren Anwendungsbereich mithilfe von User:innenfeedback weiterentwickeln.“

Nach den Angaben von Ardelean entstand die Kooperation von Canva und Artivive aus einem gemeinsamen Interesse kreative Menschen und Augmented Reality zusammenzubringen. In der nächsten Woche wollen sich die beiden Teams zusammensetzen und über die weiteren Schritte und eine mögliche Ausweitung der Kooperation sprechen.

Art X Augmented Reality

Das 2017 gegründete Unternehmen verbindet mit seiner Lösung die reale Welt mit AR. So können beispielsweise Bilder visuell erweitert werden, wenn man mit einem Smartphone draufhält. Nach eigenen Angaben hat Artivive mit seinen Anwendungsbereichen weltweit 250.000 Kund:innen, die mit ihrer Hilfe AR-Kunstwerke schaffen. Auch namenhafte Investor:innen konnte das Wiener Startup von sich überzeugen.

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