17.09.2019

Renjer: “Massiver Druck” nach Höhle der Löwen-Investment

Renjer konnte bei "Die Höhle der Löwen" Ralf Dümmel als Investor für sich gewinnen. Auch wenn sich nach der Show der Deal etwas anders als vor den Kameras gestaltete, brach damit eine rasante Zeit für das Food-Startup an. Im Gespräch mit dem brutkasten erzählt der Wiener Co-Founder Alex Kirchmaier über die Monate nach der TV-Aufzeichnung und warum man den Produktnamen "Reindeer Jerky" anpassen musste.
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(c) Renjer - Alex Kirchmaier, Co-Founder von Renjer: "Wir konnten uns nicht ausmalen, worauf wir uns einlassen".

Das Food-Startup Renjer mit dem Wiener Co-Founder Alex Kirchmaier konnte bei “Die Höhle der Löwen” gleich aus drei Investoren-Angeboten wählen. Man entschied sich für Ralf Dümmel, der mit 150.000 Euro für 15 Prozent Anteile einsteigen wollte. Wie schon so oft kam es bei den Nachverhandlungen hinter der Show-Bühne anders, als vor den TV-Kameras ausgemacht. Doch während andere Deals geplatzt sind, haben sich bei Renjer bloß die Konditionen für die Zusammenarbeit verändert, wie der Gründer im Gespräch mit dem brutkasten erzählt.

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Nachfrage für deutschen Markt bewältigen

“Wir hatten gleich nach Aufzeichnungsende hinter der Bühne mit Ralf und seinem Team ein Treffen”, erzählt Kirchmaier. “Wir konnten uns nicht ausmalen, worauf wir uns da einlassen”. Dieses “Einlassen” begann mit ersten Unterlagen und einem weiteren Treffen in Hamburg, alles unter “unglaublichem Zeitdruck”, wie der Gründer berichtet.

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Er verstehe auch erst jetzt, warum der Show-Investor von Anfang an ein derart rasantes Tempo an den Tag legte: “Es dauerte Monate alle Details zu klären und zu planen, wie man die Nachfrage am deutschen Markt bewältigen kann”, sagt er.

Show-Regeln: Kein weiterer Investor erlaubt

Über die genaue Investitionssumme, die an diesem Nachmittag in der Hansestadt, wo alles begann, vereinbart wurde, will Kirchmaier keine Angaben machen, erzählt aber, dass Dümmel zehn statt 15 Prozent Firmenbeteiligung erhielt. “Wir waren eigentlich zur Zeit der Aufzeichnung mit einem norwegischen Investor in Verhandlung. Aber laut den Regeln der Show ist es nicht erlaubt, mit einem anderen potentiellen Geldgeber in Kontakt zu sein. Wir legten das Ganze vorerst auf Eis”, sagt er.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Der Wiener Alexander Kirchmaier, der Finne Anton Vänska und Tim Schulz aus Deutschland wollen mit dem schwedischen Food-Startup Renjer den deutschen Markt erobern.

Von 80.000 auf 400.000 Snacks

Etwas später und schlussendlich habe es das Startup geschafft, auch den skandinavischen Partner mit an Bord zu holen. Für einen sechsstelligen Betrag gab Renjer erneut zehn Prozent Anteile ab. Mit dem frischem Kapital zweier Investoren konnte man beginnen, die Produktion auf jenes Niveau zu heben, das für den deutschen Markt nötig sei, so der Gründer weiter: “Wir haben mit Ralf ja nicht nur einen Investor bekommen, sondern sein ganzes Netzwerk. Daher galt es, rasch Fragen zur Vorfinanzierung für die Produktion von 400.000 Stück Renjer-Snacks zu klären”. Dabei sei man unter “massivem Druck” gestanden.

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Mit Renjers Fokus auf Deutschland musste das Startup andere Märkte ruhen lassen: “Unser Team besteht aktuell aus drei Gründern und einem Praktikanten, der für uns das Schwedische übersetzt. 2018 haben wir im ganzen Jahr rund 80.000 Snacks produziert. Nach ‘Die Höhle der Löwen’ war plötzlich der fünffache Wert in wenigen Monaten gefragt”, sagt Kirchmaier.

Verpackungsbeschriftung und Produktname mussten geändert werden

Dies war nicht die einzige Hürde, die es zu überwinden galt, um Renjer in Deutschland marktfit zu machen: “Einem deutschsprachigen Startup im DACH-Raum würde das nicht in dem Sinn kommen, aber wir haben bisher im Norden mit englischsprachiger Verpackung produziert. Und wo es gesetzlich verlangt war, haben wir auch in der lokalen Sprache Produktinformationen geliefert. Für den deutschen Markt mussten wir das ändern und auch den Namen anpassen. Dort steht jetzt etwa ‘Rentier-Jerky’ statt der englischen Bezeichnung.  Auch das war Extra-Arbeit”, so Kirchmaier.

Renjer ab Mittwoch in deutschen Supermärkten

Mühen, die sich gelohnt zu scheinen haben. Das schwedische Wildfleisch wird ab Mittwoch nach Ausstrahlung der Sendung in ganz Deutschland bei REWE und anderen ausgewählten Supermärkten erhältlich sein. In Österreich wird Renjer vorerst “nur” als Upseller im Webshop bei Media Markt und Saturn verfügbar sein.


⇒ Zur Homepage des Wildfleisch-Startups

⇒ Die Höhle der Löwen zum Nachschauen

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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