26.05.2020

Rebel Meat und die “Nicht-Imitation des Fleisches”

Cornelia Habacher, Philipp Stangl und Wolfang Heidinger von Rebel Meat schlugen sich in der Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" derart gut, dass sie zwei Angebote bekamen, die sie aber beide ablehnten. Mittlerweile sind mehre Business Angels beim Unternehmen eingestiegen und investierten einen mittleren sechsstelligen Betrag. Damit soll bewiesen werden, dass es sich lohnt in eine weitere Expansion der "Burgermacher" zu investieren.
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Stangl, Rebel Meat, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Rebel Meat - Das Rebel Meat-Team schloss eine Business Angel-Runde ab.

Österreich ist ein Land, das den Genuss liebt. Wahrlich sind wir damit nicht alleine. Was dem Franzosen sein Wein oder dem Italiener seine Nudeln sind, ist dem gemeinen Bürger hierzulande sein Fleisch. Laut Global 2000 liegt die Republik EU-weit auf dem dritten Platz der Fleischverzehrer (hinter Luxemburg und Spanien) und global auf dem 15. Platz. In Zahlen ausgedrückt sind es im Schnitt über 64 Kilogramm an Fleisch pro Kopf, die innerhalb eines Jahres in den Magen wandern. Ein Umstand, den Rebel Meat mit Burgern bekämpfen möchte.

+++ Food & Beverage Startups in der Coronakrise +++

Das Startup rund um Cornelia Habacher, Philipp Stangl und Wolfang Heidinger kombiniert Bio-Rind-Fleisch mit Pilzen und Hirse, um umweltfreundlichere Fleischprodukte herzustellen. Die Zutaten dafür sind aus nachhaltiger, biologischer Landwirtschaft aus Österreich. Somit besteht ein Rebel Meat-Burger nur zu 50 Prozent aus “Meat”. Die Idee hinter dem “halben Fleischburger”: den Fleischkonsum zu reduzieren.

Rebel Meat imitiert kein Fleisch

Im Gegensatz zu fleischlosen Produkten von Beyond Meat und Impossible Burger, richten sich Stangl und Co. an die Fleischesser als Zielgruppe. Und wollen diese mit dem Geschmack abholen, der bei ihrem Erzeugnis nicht “Fleisch imitiert”, wie es andere versuchen, sondern nur weniger davon verwendet.

Keine Lust auf hohe Abgabe

Ein Konzept, das gleich zwei TV-Investoren gefallen hat. Während Wein-Guru Leo Hillinger beinahe beschämt und wie ein Schuljunge zu Boden blickend 150.000 Euro für 26 Prozent bot, machte sein Kollege und Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla Ernst und legte 100.000 Euro drauf. Die Gründer allerdings lehnten auch die Viertel-Million ab.

Stangl erklärt: “Wir wollen mit Rebel Meat zum europäischen Marktführer für ‘blended meat’-Produkte werden. Das ist eine große Vision und wird sehr viel Geld brauchen, um real zu werden. Daher wollten wir nicht in einer so frühen Phase bereits mehr als 25 Prozent der Firmenanteile abtreten. Das würde Investoren zu einem späteren Zeitpunkt abschrecken. Wir sind aber in gutem Austausch mit Martin Rohla und vielleicht klappt es ja zu einem späteren Zeitpunkt”.

Rebel Meat im Supermarkt

Was Rebel Meat allerdings aus der Sendung mitnahm, ist eine Listung bei Merkur und Billa. Ab dem 27. Mai wird es die “Pattys” österreichweit bei Merkur, in 200 ausgewählten BILLA-Filialen sowie in 25 Sutterlütys geben. Außerdem wird das Produkt auch im Billa-Online-Shop erhältlich sein.

Crowdfunding für Bratwürstel

Seit der Aufzeichnung konnte das Unternehmen zudem zwei neue Gastropartner und zwei Großhändler dazugewinnen (vollständige Liste auf der Homepage).

“Und, neben der abgeschlossenen Business Angel-Runde (Anm.: mittlerer sechsstelliger Betrag für 20 Prozent Anteile) sind wir gerade dabei unser zweites Produkt, Rebel Meat Bio-Bratwürstel, zu entwickeln. Dafür haben wir letzte Woche eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext gestartet”, erklärt Stangl.

Proof of Concept und Expansion als Ziel

Mit diesem Kapital soll in den nächsten Monaten bewiesen werden, dass ‘blended meat’ am Markt grundsätzlich funktioniert, wie Stangl erzählt, und dass es sich lohne in eine weitere Expansion seines Startups zu investieren: “Durch die COVID-Krise ist unser Finanzierungsbedarf allerdings noch einmal stark gestiegen. Wir evaluieren daher aktuell die diversen staatlichen Instrumente. Uns geht es darum, zu wachsen und alle Bereiche – von Produkt über Vertrieb und Marketing – ständig zu verbessern. Bis wir als Unternehmen bereit für die internationale Expansion sind”.


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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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AI Summaries

Rebel Meat und die “Nicht-Imitation des Fleisches”

  • Was dem Franzosen sein Wein oder dem Italiener seine Nudeln sind, ist dem gemeinen Bürger hier sein Fleisch.
  • Die Zutaten für Rebel Meat sind aus nachhaltiger, biologischer Landwirtschaft aus Österreich.
  • Somit besteht ein Rebel Meat-Burger zu 50 Prozent aus Fleisch und zur Hälfte aus Pilze und Hirse.
  • Was Rebel Meat aus der Sendung mitnahm ist eine Listung bei Merkur und Billa.
  • Ab dem 27. Mai wird es die “Pattys” österreichweit bei Merkur in 200 ausgewählten BILLA-Filialen, sowie in 25 Sutterlütys geben.
  • Außerdem wird das Produkt auch im Billa-Online-Shop erhältlich sein.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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