27.03.2019

Pitchen im Eisloch: Nichts für zartbesaitete Gründer

Pitchen für Harte: Jährlich treffen sich in Oulu, Finnland, zwölf Entrepreneure und springen in ein Loch durch die Eisdecke der Ostsee. Dort stellen sie ihr Startup vor und zittern um 10.000 Euro Preisgeld.
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Pitchen, Pitching, Polar Bear Pitching, Bookis, Lasse Brurok
(c) Bookis.com - Lasse Brurok, und Geschäftspartner Arne-Morten Willumsen konnten die eisige Challenge für sich entscheiden.

Die Liebe nordischer Staaten zur Kälte macht auch vor dem Unternehmertum nicht halt. Während im deutschsprachigen Raum Gründer im warmen Studio bei “2 Minuten 2 Millionen” oder “Höhle der Löwen” ihre Ideen präsentieren, sieht es im hohen Norden anders aus. Beim Polar Bear Pitching Contest gibt es nur eine einzige Regel: Man darf solange reden, wie man es im -10 Grad Celsius kalten Wasser aushält.

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Finnische Stadt Oulu litt unter Nokia-Verkauf

Wie venturebeat berichtet, begann die Idee vor sechs Jahren mit Mia Kemppaala, Founderin von Polar Bear Pitching, als sie im Startup-Hub Business Kitchen der Universität Oulu arbeitete. Die Stadt mit 250.000 Einwohnern litt damals wirtschaftlich etwas unter dem Verkauf von Nokia an Microsoft. “Es waren wirklich pessimistische Zeiten”, sagte Kemppaala auf der Tech-Plattform: “Aber wenn es in Finnland schwierige Zeiten gibt, kommen die Leute zusammen”.

Pitchen im gefrorenem Wasser

Die Gründerin hatte die Erfahrung gemacht, dass die Einwohner aus Oulu gute Ideen hatten, aber eher unbegabt dabei waren, diese auch anderen zu “verkaufen”. Der lokale Brauch des Eiswasser-Schwimmens brachte sie schlussendlich auf die Idee. “Welchen besseren Weg gibt es, jemand anderem zu zeigen, dass man mit Schwierigkeiten fertig werden kann, als in beinahe gefrorenem Wasser sein Business-Modell zu präsentieren”, sagt sie.

Über vier Minuten im eiskalten Wasser

Unter dem Wasser befindet sich für die Teilnehmer eine Plattform, auf der sie während dem Pitchen stehen. Das soll verhindern, dass sie durch strengen Wellengang unters Eis gezogen werden. Zudem sorgt ein Team von ausgebildeten Nottauchern vor Ort für zusätzliche Sicherheit. Es nahmen insgesamt zwölf Startups am Contest teil. Die Präsentationszeit lag dabei zwischen 90 Sekunden und über vier (!) Minuten, was einen neuen Rekord darstellte beim zum sechsten Mal stattfindenden Event. Nach dem Pitchen wartet auf jeden Gründer ein “Hot Tub”.

Pitchen, Oulu
(c) Polar Bear Pitching – Die Teilnehmer des Contests hielten es zwischen 90 Sekunden und mehreren Minuten im Wasser aus.

Die Sieger des Polar Bear Pitch

Gewonnen hat den Wettbewerb Bookis. Das Unternehmen betreibt eine Website, auf der User neue und gebrauchte Bücher kaufen und verkaufen können. “Es war eine unglaubliche Erfahrung, in Oulu zu sein und die Chance zu haben, vor Investoren und Publikum zu pitchen. Wir haben bereits den Polar Bear Pitch in Tromsö, Norwegen, gewonnen und dachten, wir hätten auch hier eine gute Chance. Aber ins eiskalte Wasser zu steigen, ist jedesmal so hart, wie man es sich vorstellt”, erzählt Lasse Brurok, der Gründer des Startups.

Kein Fan von Pitching Contests

Eigentlich ist Brurok kein großer Fan von Pitching Contests, wie er zugibt. Man hätte zu wenig Zeit, jemandem seine Business-Idee, das Team dahinter und das Potenzial in wenigen Minuten zu vermitteln. “In Oulu jedoch waren wir mit der Jury vor dem Pitch im Eis ein paar Tage beisammen. Und wir hatten vor dem Einstieg ins kalte Wasser das Gefühl, dass sie (Anm.: Investoren) bereits ein gutes Bild und Verständnis von unserem Startup hatten”, so Brurok weiter: “Dennoch musst du sie überzeugen und weißt nie, wie es läuft. Manchmal vergisst du im kalten Nass, was du sagen wolltest”. Die Gründer jedoch schienen sich von der Kälte nicht irritieren zu lassen, pitchten souverän und zeigten am Ende gar ihre Liebe zur finnischen Stadt.

Noch kein Plan fürs Preisgeld

Was mit dem Gewinn passiere, wisse man noch nicht: “Unser erstes Preisgeld aus Tromsö wird dafür verwendet werden, in der Kinderabteilung eines ansässigen Krankenhauses eine Bücherei zu bauen. Was wir mit dem ‘Oulu-Geld’ machen, ist noch nicht klar. Wir haben uns jetzt mal eine Auszeit genommen und sind nach Svalbard gereist, um zu entspannen”, sagt Brurok. Bei Svalbard handelt sich um eine norwegische Insel voller Polarbären.

Der Sieger-Pitch von Lasse Brurok und Arne-Morten Willumsen

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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