03.08.2020

Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember

Der Corona-Lockdown brachte einen zusätzlichen Push für die Einführung digitaler Notariatsakte. Derzeit ist die zugrunde liegende Gesetzesänderung aber noch befristet.
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Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich
Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich - Symbolbild (c) Adobe Stock - fizkes
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Während des Corona-Lockdowns musste es plötzlich ganz schnell gehen: Die Digitalisierungsstrategie der Notare in Österreich bekam einen unerwarteten Push. War etwa die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich, kam im Frühling nun mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.

Begonnen hat die Digitalisierung der heimischen Notariate freilich nicht erst jetzt sondern bereits vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 machte die Notariatskammer (ÖNK) mit cyberDOC, dem elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, den Anfang. Dieses sorgt für die sichere und vertrauliche Archivierung und Zustellung von Dokumenten. Ein bahnbrechender Schritt – hat das österreichische Notariat damit doch eine Führungsrolle bei e-Government-Lösungen übernommen. Mittlerweile wurden mehr als 2,2 Millionen notarielle Urkunden signiert und nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt, gespeichert und abgelegt.

Diese digitalen Amtshandlungen sind zumindest bis 31. Dezember möglich

Zurück in die Gegenwart: “Ausbau und Festigung unserer Vorreiterrolle im österreichischen Rechtssystem als Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Welt ist ein wesentliches Anliegen”, sagt ÖNK-Präsident Michael Umfahrer heute. Er spricht damit nicht nur sein Herzensprojekt, die digitale GmbH-Gründung, an, sondern auch die oben erwähnten neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen, für die freilich genaue, gesetzlich festgelegte Anforderungen bestehen.

Michael Umfahrer
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Notariatsakte

Konkret handelt es sich dabei erstens um Notariatsakte, die nun prinzipiell digital erstellt werden können. Bei bestimmten Arten von Verträgen sieht das Gesetz zwingend die Errichtung des Vertrages in Form eines Notariatsaktes vor, etwa bei Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Stiftungserklärungen für die Gründung einer Privatstiftung.

Beglaubigungen

Zweitens können nun auch Beglaubigungen – etwa von Unterschriften – digital, ohne persönliche Anwesenheit beim Notar durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Identifikation der Beteiligten korrekt durchgeführt wird und dass der Notar seine Beratungs- und Beistandspflichten erfüllen kann. Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer händischen Unterschrift bzw. elektronischen Signatur bzw. die Identität einer bestimmten Person, die eine Urkunde unterschreibt. Im Unterschied zum Notariatsakt sagt die Beglaubigung über Inhalt und Richtigkeit der Urkunde nichts aus. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Relevant ist dies bei Eintragungen ins Grundbuch bzw. ins Firmenbuch.

Notarielle Protokolle

Drittens: Notarielle Protokolle und die vom Notar daraus ausgestellten Beurkundungen sind ebenfalls öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt, die nun digital möglich sind. Notarielle Protokolle werden unter anderem über den Verlauf von Gesellschafterversammlungen abgefasst. Zum Beispiel bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen.

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Ausgenommen sind dagegen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Sie können weiterhin nicht elektronisch errichtet werden. Vorerst ist die den neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung zudem bis 31. Dezember 2020 befristet. Eine Fortführung auch nach den unmittelbaren Corona-Maßnahmen steht jedoch bereits im Raum. Und das mit gutem Grund: Rund 200 Mal wurden die neuen digitalen Amtshandlungen schon in Anspruch genommen.

So verläuft die digitale Amtshandlung beim Notar

Die Notare gehen auch bei der digitalen Amtshandlung mit der gewohnten Genauigkeit vor und sorgen so für Rechtssicherheit. Bevor ein Notariatsakt oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten digital festgestellt werden. Dazu gibt es Verfahren, die in der Notar-E-Identifikations-Verordnung geregelt sind. Der Notar führt in diesem Zusammenhang wie bisher allfällige Prüfungen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch.

Kommunikation, Beratung und individuelles Erarbeiten der Dokumente sind dabei auch im digitalen Prozess weiterhin zentraler Kern der notariellen Beratung, wie Umfahrer betont. “Wo persönlicher Kontakt nicht möglich oder sinnvoll ist, kann das per Telefon oder Videokonferenz erfolgen”, so der ÖNK-Präsident. Wenn die Dokumente fertig vorbereitet sind, “treffen” sich Notar und Klient in einer Videokonferenz. Im Rahmen der Videokonferenz bringt der Klient unter Aufsicht des Notars seine qualifizierte elektronische Signatur an. Danach bringt der Notar bei den Beglaubigungen noch die Beglaubigungsklausel und Beurkundungssignatur auf. Die Dokumente werden anschließend, wie auch bei den analog errichteten Urkunden, dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Also etwa bei Eingaben an das Grundbuch oder an das Firmenbuch.

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(c) Julia Domig / zerolens: (v.l.n.r.) Nik Redl, Lukas Fechtig, Mirko Vodegel

“Ende letzten Jahres hatten wir einen Call mit Liz Giorgi, der CEO von soona. Wir haben schnell gemerkt, dass beide Unternehmen extrem voneinander profitieren könnten”, schildert Mirko Vodegel, Chief Technology Officer (CTO) und Co-Founder von Mokker.ai, gegenüber brutkasten. Zum finalen Verkauf dauerte es nicht mehr lange: Am heutigen Dienstag gibt das Wiener KI-Startup seinen Exit an das US-Unternehmen soona bekannt.

Die genaue Höhe des Exits wird dabei nicht kommuniziert – der Verkaufspreis befindet sich nach Angaben des Startups aber im Millionenbereich.

Das Startup hatte in den vergangenen Jahren mehrere Investments aufgenommen: “Die letzte große Seed lag 2020 bei 2,2 Millionen Euro – insgesamt haben wir also um die 3,2 Millionen Euro geraised”, meint CTO Vodegel. Investiert hatten damals unter anderem Speedinvest, Point Nine, Carlos Gonzales Cadenas und Matt Robinson von GoCardless/Nested.

Mokker.ai: Gründer- und Vollzeit-Team nun bei soona tätig

Übernommen wird “das ganze Vollzeit-Team, inklusive Gründern”, so Co-Founder Vodegel gegenüber brutkasten. Ab sofort soll sich das gesamte Mokker.ai-Team beim US-Käufer soona auf die Entwicklung von KI-Produkten und die Content-Erstellung für Marken konzentrieren. “Da wir mit Mokker.ai am Ende nur ein kleines Team waren, war schnell klar, dass wir mit soona einfach viel mehr Ressourcen investieren und dadurch schneller wachsen können”, sagt Vodegel über die Hintergründe des Exits.

“Wir freuen uns darauf, eine Zukunftsvision voranzutreiben, in der generative KI über
Kreativität wächst und sich auf visuelle Medien ausweitet, womit viele kreative Menschen bereits vertraut sind”, so Mokker.ai-Co-Founder Nik Redl – und meint weiter: “Gemeinsam mit soona freuen wir uns darauf, auf eine visuell intuitive KI-Zukunft hinzuarbeiten.”

Virtuelles KI-Fotostudio für Produktfotos

Die Co-Founder des Wiener AI-Startup sind Lukas Fechtig, Nik Redl und Mirko Vodegel. Zum Exit-Zeitpunkt wurde das KI-Tool bereits von 35.000 Marken genutzt. Bei Mokker.ai handelt es sich nämlich um ein “AI Studio for Product Photos” – also im ein virtuelles Fotostudio zur Erstellung und Bearbeitung von Produktfotos. Das Startup kombiniert dabei vorhandene Produktbilder mit dynamischen KI-Szenen.

“Im Gegensatz zu bestehenden Bildbearbeitungsprogrammen ermöglicht Mokker.ai einen dynamischen, kreativen Prozess”, meint das Käuferunternehmen soona über das Wiener Startup. Nutzende der Mokker-KI können “über eine kreative Leinwand” zu bestehenden Produktfotos Hintergründe und Requisiten wie Möbel oder Beleuchtung hinzufügen und diese anpassen – und das nach dem Drag-and-Drop-Prinzip.

Hinter dem KI-Produkt Mokker.ai steckt die zerolens GmbH, die für erste Schlagzeilen bereits in ihrem Gründungsjahr 2019 im Zuge einer 235.000-Euro-Finanzierung – damals unter Beteiligung von Speedinvest und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) – sorgte. Dabei handelte es sich um einen Pre-Seed-Zuschuss – wie brutkasten berichtete.

Integration bei soona läuft ab heute

Das Ziel der heute kommunizierten Akquisition sei es in erster Linie, “leistungsstarke generative KI-Werkzeuge für die Produktfotografie in die Software von soona zu integrieren, um die Kreativität vorhandener virtueller Assets zu erhöhen”, wie der Käufer soona in einer Aussendung schreibt.

Das KI-Tool von Mokker.ai soll ab heute allen soona-Kund:innen auf Testbasis zur Verfügung stehen. Upgrades – unter anderem ein unbegrenzter Zugang – sollen über Abos erworben werden können.

Menschliche und KI-Kreativität sollen “ineinandergreifen”

“Bei dieser Partnerschaft geht es darum, eine neue Vision für KI zu entwickeln”, sagt Liz Giorgi, Co-Founderin und CEO von soona. “Anstatt KI zu nutzen, um unsere kreativen Prozesse zu ersetzen, stellen wir uns eine Zukunft vor, in der menschliche Kreativität und KI-Kreativität nahtlos ineinandergreifen, damit Marken ihre visuelle Geschichte auf verschiedenste Weise ausdrücken können.”

Das US-Unternehmen soona wurde 2019 von Liz Giorgi und Hayley Anderson gegründet, um es E-Commerce-Marken zu ermöglichen, preisgünstige und ressourceneffiziente Produktfotos zu machen. Heute bietet soona eine All-in-One-Plattform zur Erstellung, Veraltung und Vermessung von Produktfotos – primär für den Handel. Damit unterstützt soona eigenen Angaben zufolge mittlerweile über 20.000 Marken – und erzielt jährlich einen Umsatz von rund einer Milliarde Dollar.

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