28.03.2020

Blümel: Banken werden Kurzarbeit schnell und unbürokratisch vorfinanzieren

Wie Finanzminister Gernot Blümel und Robert Zadrazil (Bank Austria-Chef und Bundesspartenobmann Stellvertreter der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer Österreich) heute verlautbarten, wird fürs Kurzarbeits-Modell nun auf eine Milliarde Euro Budget aufgestockt. Liquidität soll mithilfe der Banken rascher ermöglicht werden.
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Kurzarbeit, Blümel, Zadrazil, eine Milliarde, eine Milliarde Euro
(c) BMF/Wenzel - Finanzminister Blümel und Robert Zadrazil, stellvertretender Spartenobmann Banken und Versicherungen, erhöhen die Geldmittel für das Kurzarbeits-Modell.

In der gemeinsamen Pressekonferenz teilten Finanzminister Gernot Blümel und Bank Austria-Chef Robert Zadrazil (in seiner Tätigkeit als Bundesspartenobmann Stellvertreter der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer Österreich) mit, dass der Zugang zu Liquidität für Österreichs Unternehmen erleichtert werde. Bisher waren 400 Millionen Euro für das Modell Kurzarbeit zur Verfügung gestellt worden – nun wird auf eine Milliarde aufgestockt.

+++ Corona-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung +++

Kurzarbeit: AMS-Bewilligung für Betriebsmittelkredit

Jetzt sei, so Zardazil, eine kritische Phase erreicht, da die März-Gehälter anstehen. Damit Unternehmen schneller liquide werden, soll der Banken-Sektor eine wesentliche Rolle spielen. Ab sofort reicht eine AMS-Bestätigung über die Genehmigung von Kurzarbeit als Sicherheit für einen Betriebsmittelkredit.

Was muss man tun:

• Antragsstellung auf Kurzarbeit beim AMS

• Mit der Bewilligung auf Kurzarbeit zur Hausbank, die laut Zaradzil innerhalb weniger Stunden zur Unternehmens-Finanzierung beitragen werde.

• Das AMS zahlt nach rund 30-tägiger Bearbeitung die Vorfinanzierung der Hausbank zurück.

Unbürokratische Hilfe für Kurzarbeit

“Die gesamte Kreditwirtschaft hat sich freiwillig dazu erklärt, hier vollends zu unterstützen. Alle Mitarbeiter in Banken werden rasch und unbürokratisch helfen. Ich versichere, dass Österreichs Banken ihrer Verantwortung gegenüber den Unternehmen, der Wirtschaft und der gesamten Volkswirtschaft nachkommen werden”, sagt Zadrazil, “Es soll sicher gestellt werden, dass wird die kritische Phase des Liquiditätsengpass überstehen”.

Übliche Konditionen für Betriebsmittelkredite

Diese Kredite sind nicht kostenlos, sondern orientieren sich an den üblichen Konditionen für Betriebsmittelkredite. Die zweite Möglichkeit zur Vorfinanzierung der Kurzarbeitslöhne wären, neben dem Betriebsmittelkredit der jeweiligen Hausbank, auch Garantien der staatlichen Förderbank aws.

Um vier Milliarden Euro mehr Kredite als üblich

Laut Blümel sollen diese Garantien künftig auch rückwirkend anerkannt werden. Bisher haben nach Aussagen des Finanzministers österreichische Banken während der Corona-Krise nahezu 22.000 Kredite gestundet – was einer Verfünzehnfachung zu normalen Zeiten gleichkommt – und 6,2 Milliarden Euro an neuen Krediten vergeben. Üblich wären laut Blümel zwei Milliarden Euro.

Aussetzung von Dividendenzahlungen

Sowohl Blümel als auch der Bank Austria-Chef schlossen sich der Forderung der EZB und der Finanzmarktaufsicht nach einer Aussetzung von Dividendenzahlungen an. Genaueres werde allerdings erst die Hauptversammlung beschließen.


⇒ AMS-Kurzarbeit

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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Blümel: Banken werden Kurzarbeit schnell und unbürokratisch vorfinanzieren

  • In der gemeinsamen Pressekonferenz teilten Finanzminister Gernot Blümel und Bank Austria-Chef Robert Zadrazil mit, dass der Zugang zu Liquidität für Österreichs Unternehmen erleichtert werde.
  • Bisher waren 400 Millionen Euro für das Modell Kurzarbeit zur Verfügung gestellt worden – nun wird auf eine Milliarde aufgestockt.
  • Mit der Bewilligung auf Kurzarbeit sollen Unternehmen zur Hausbank, die laut Zaradzil innerhalb weniger Stunden zur Unternehmens-Finanzierung beitragen werde.
  • Dabei gelten übliche Konditionen für Betriebsmittelkredite: Diese Kredite sind nicht kostenlos, sondern orientieren sich an den üblichen Konditionen für Betriebsmittelkredite.

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