09.03.2018

HealthHubVienna: 10 Startups im Uniqa Tower

Der HealthHubVienna will einen Ort der Begegnung und Vernetzung für Innovationen im Gesundheitssystem schaffen. Zehn Startups haben im Uniqa Tower gepitcht und durchlaufen jetzt ein 3-monatiges Accelerationprogramm.
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HealthHubVienna
(c) iNiTS

HealthHubVienna: Gemeinsam mit Partnern wie der MedUni Wien haben UNIQA und iNiTs – der universitäre Gründerservice Wiens – ein Förderprogramm für Startups ins Leben gerufen, das 10 junge Unternehmen aus dem Gesundheitssektor 3 Monate begleiten wird, Workshops anbietet und sie mit wichtigen Partnern aus der Branche vernetzt.

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Bei der Eröffnungsveranstaltung im UNIQA Tower präsentierten sich die Startups vor einer Fachjury und wurden bewertet. Der Fokus lag dabei auf Unternehmen, die bereits ein fertiges Produkt und erste Kunden haben und jetzt den Markteintritt bewältigen wollen. Ausgewählt wurden sie über direkte Ansprache gemeinsam mit dem Partner Pioneers. Von insgesamt 70 Unternehmen haben es jetzt zehn ins Programm geschafft. Die zehn Gewinner sind aus sieben Ländern, vier davon aus Österreich.

Die Komplexität des Systems

Als UNIQA CEO Andreas Brandstetter die Veranstaltung eröffnet, spricht er über die Herausforderungen des Gesundheitssystems der Zukunft. iNiTS-Geschäftsführerin Dr. Irene Fialka sieht junge Unternehmen an der Komplexität des Systems scheitern. Regulatorien und Zertifizierungen erschweren den Eintritt in einen Markt, der mit vielen Baustellen wie Personalmangel oder einer alternden Gesellschaft zu kämpfen hat. Dazu kommt, dass „Innovation das System eher teurer“ macht, sagt Fialka.

Es wird dabei in Zukunft neben Diagnose oder Behandlung vermehrt um Prävention gehen. Ein prominentes Beispiel dafür ist mySugr, eine App für Diabetiker, die Wissen vermittelt und Betroffenen im Alltag zur Seite steht. iNiTS hat das Potential der App erkannt und das Unternehmen bereits früh unterstützt, bis es im letzten Jahr vom Pharmariesen Roche übernommen wurde. Andreas Nemeth, der mit UNIQA Ventures für das Investment in den HealthHubVienna zuständig ist, weist auf das Wachstum psychischer Probleme wie Burn-Out und Depressionen hin.

Um in den Baustellen Abhilfe zu schaffen riefen sie gemeinsam das Förderprogramm ins Leben und bieten jungen Unternehmen ihr Partnernetzwerk an. Die Hauptevents des Programms sind dann 2-tägige Sprint Workshops mit den Mentorinnen und Expertinnen zu Geschäftsmodellen, Regulierung, Funding und Skalierung. Weitere Unternehmenspartner wie Pfizer und KPMG sind an Bord, um „Wien zum Startup Hub der Gesundheitsökonomie“ zu machen, so Nemeth. Nur offen und gemeinsam würden so Innovationen gelingen, die das System bei Kosteneffizienz nachhaltig verbessern. Am Ende des Programms steht ein Demo Day vor Investoren.

Datenübertragung, Machine Learning und Artificial Intelligence in der Medizin

Eins der Felder, für die sich der HealthHubVienna einsetzt, ist die Digitalisierung und anschließende Auswertung von Patientendaten. GoClinic, Healthbank, Medicus und mHealth Pioneers entwickeln dafür unterschiedliche Software-Lösungen, um die Datenmengen aus Laborberichten, Krankenhäusern, von Ärzten oder von Fitness Trackern sicher übertragen, zwischen Patient und Klinik austauschen, miteinander vernetzen und somit digital und professionell auswerten zu können. Sie arbeiten vereint in Entwicklungsfeldern wie Machine Learning, Artificial Intelligence und Predictive Healthcare.

Medicus entwickelt dafür zum Beispiel Algorithmen, welche mit den Daten Empfehlungen ausgeben und auf der Basis künstlicher Intelligenz Ärzte bei der Prävention und Behandlung helfen. GoClinic nutzt die Blockchain, um Daten dezentral und trotzdem sicher zu übertragen. Das unterstützt dann Ärzte und Krankenhäuser in ihrer Infrastruktur und spart somit Zeit, Bürokratie und Kosten für das System.

Anwendungsfälle in der Diagnose und Rehabilitation

Kosten türmen sich auch in der Diagnose und Rehabilitation an. Im einen Fall, weil Krankheiten nicht oder zu spät entdeckt werden, im anderen Fall, weil die langfristige Nachbetreuung sie verursacht. Dafür hat ReFlex einen Sensor mit ergänzender App entwickelt, der Physiotherapeuten mit Daten während der Rehabilitation versorgt, damit Patienten zu Hause ihre Übungen durchführen können. B-Wom ist ein digitaler Coach als App für Frauen zur Prävention von Intimkrankheiten. SzelesTIM hat ein Wearable entwickelt, welches mittels elektrischer Impulse wie Akkupunktur funktioniert und chronischen Schmerzpatienten Linderung beschert.
Dazu kommen ImageBiopsyLab, ThinkSono und Contextflow, die an Lösungen zur Diagnose von Knochenkrankheiten, Thrombosen oder für Radiologen arbeiten. Alle Gewinner arbeiten damit in ihren Feldern innovativ, indem sie IT-Lösungen auf medizinische Probleme anwenden.

HealthHubVienna: Die Vision vom Startup-Zentrum für Gesundheit in Wien

„Der Patient entwickelt sich immer mehr zum Kunden“, sagt Nemeth. Damit ihm personalisierte Lösungen angeboten können und die Vorsorge besser wird, um Kosten einzusparen, müssen die „Überschneidungen zwischen IT und Medizin“ besser genutzt werden.
Wien verfügt dafür bereits über ein Ökosystem im Feld der Gesundheitspflege und Life Sciences. In der Stadt sitzen internationale Pharmakonzernen neben Herstellern aus der Medizintechnik, Vertriebsunternehmen und Dienstleistern. Auch in der Forschung und Entwicklung ist Wien als Standort im Feld international erkannt.

Die Vision des HealthHubVienna ist es deshalb, ein international anerkanntes Startup-Zentrum in der Stadt zu etablieren. In Zukunft sollen jährlich bis zu 25 Unternehmen aus dem CEE-Raum unterstützt werden, damit ihnen der Markteintritt rascher gelingt. „Startups sind Innovationsbetreiber. Wir wollen ihnen Raum für kreative Ideen geben und sie dabei unterstützen diese Ideen auch wirklich umzusetzen“, bringt es UNIQA CEO Andreas Brandstetter auf den Punkt.

⇒ www.uniqa.at

⇒ www.inits.at

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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