22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Sasha Lipman und Petra Capin | (c) tech2impact

Bei der Wiener Growth-Hacking-Agentur Hackabu leitete Sasha Lipman mit “Impact” von 2018 bis 2019 bereits einen Accelerator für Impact-Tech-Startups. 2020 startete sie von Wien aus mit tech2impact schlussendlich ihr eigenes Projekt, ein internationales Mentoring-Programm für Startups, die ein impact-orientiertes Geschäftsmodell verfolgen (brutkasten berichtete).

Später wurde das Mentoring-Programm zu einem Accelerator weiterentwickelt. Zudem baute tech2impact über die Jahre ein internationales Netzwerk mit über 1.000 Mitgliedern auf und kooperierte mit zahlreichen Organisationen – darunter etwa dem Roten Kreuz in Österreich oder der Ukraine.

tech2impact stellt sich neu auf

Nun folgt eine Neuausrichtung von tech2impact, wie Lipman am Donnerstag bekannt gab. Dazu heißt es in einer Aussendung: “Im Zuge einer neuen Ära der zweckorientierten Innovation revolutioniert tech2impact seine Mitgliederstruktur und geht von einem unternehmenszentrierten zu einem personenorientierten Modell über.”

Konkret werden künftig drei Dienstleistungsschienen angeboten. Dazu zählt unter anderem tech2impact HUB. Über das globale Netzwerk sollen sich Innovator:innen international vernetzten könne. Die zweite Schiene umfasst mit EDGE ein neues Mentorenprogramm, das persönliche und berufliche Wachstum von Innovator:innen fördern soll. Und schlussendlich werden über tech2impact BOOST Innovationsdienstleistungen für Unternehmen angeboten.

Dazu heißt es: “tech2impact unterstützt Unternehmen bei der Einführung zweckorientierter Praktiken, fördert die Innovations- und Unternehmerkultur durch Intrapreneurship-Programme und erleichtert die Zusammenarbeit mit Startups.”

Die neue Doppelspitze

Neben der Neuausrichtung holte sich Lipman laut Aussendung mit Petra Capin auch eine neue “Mitgründerin” an Bord. Sie ist allerdings bereits seit Feber 2022 als Investor Relations Manager für tech2impact tätig. Zuvor war sie ein Jahr als Partnership Manager für die Blockpit AG tätig. Dazu heißt es weiters: “Mit ihrer Expertise in Finanzen und Geschäftsentwicklung sowie ihrer Begeisterung für persönliche Entwicklung, wird Petra zusammen mit Sasha Lipman die Führung von tech2impact übernehmen, um zielgerichtete Innovationen voranzutreiben.


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AI Summaries

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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