03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten “Drohnenführerschein”. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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Zero+ Alpha Republic: v.l.n.r.: Neoh Gründerteam Adel Hafizovic, Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik, Alexander Gänsdorfer
(c) Alpha Republic: v.l.n.r.: Neoh Gründerteam Adel Hafizovic, Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik, Alexander Gänsdorfer

Süß, aber ohne Zucker – das Prinzip kennt man bei Softdrinks seit geraumer Zeit. Das damit einhergehende Problem auch: Cola Light schmeckt nicht wie Cola. Denn Süßungsmittel haben mitunter einen starken Eigengeschmack. Es dürfte auch daran liegen, dass sich Zuckerersatz in vielen anderen Bereichen bislang nicht im selben Ausmaß durchgesetzt hat. Einen dieser Bereiche beackert seit einigen Jahren das Wiener Startup Neoh erfolgreich: Süßigkeiten. Das Geschmacks-Problem löst das Unternehmen mit seiner selbst entwickelten Zuckerersatzformel ENSO überzeugend. Und nun hat es damit noch viel größere Pläne. Unter dem Namen Zero+ soll der Zuckerersatz direkt den B2C- und den B2B-Markt erobern.

“Zero+ ersetzt herkömmlichen Zucker 1:1”

Bereits jetzt, vor dem offiziellen Launch, kann Zero+ auf der Seite des Startups von Endkund:innen bestellt werden. Mit sechs Euro für 250 Gramm ist der Zuckerersatz signifikant teurer als handelsüblicher Rüben- oder auch Rohrzucker. Punkten soll er nicht nur mit dem bekannten Gesundheits-Argument, sondern vor allem auch mit der Usability. “Zero+ ersetzt herkömmlichen Zucker 1:1, ermöglicht einen beinahe identen Geschmack wie Zucker und hat dabei geringere Auswirkungen auf die Blutzucker-Kurve. Man kann seine liebsten Rezepte also unverändert backen bzw. kochen, indem man die angegebene Menge Zucker einfach durch Zero+ ersetzt”, heißt es in einem Statement des Startups auf brutkasten-Anfrage.

Besonders betont wird der hohe Anteil an Pflanzenballaststoffen in der Rezeptur. Dieser komme unter anderem von der Agave, der Chicorée-Wurzel und Mais. “Die Pflanzenfasern enthalten Präbiotika und unterstützen somit eine ausgewogene Darmgesundheit. Zudem hat Zero+ weniger als die Hälfte an Kalorien von Zucker, ist vegan, glutenfrei und zahnfreundlich”, heißt es vom Startup. Eine klinische Studie der Medizinischen Universität Wien belege die geringere Auswirkungen auf die Blutzucker-Kurve.

Neoh sieht “enormes Marktpotenzial” – “klarer Fokus” auf B2B

Neoh ortet mit dem neuen Produkt ein “enormes Marktpotenzial”, vor allem, weil dieses den marktführenden Produkten überlegen sei. Der Markt von bereits etablierten Zuckerersatzstoffen wie Maltit werde auf etwa drei Milliarden Euro weltweit geschätzt. “Zero+ hat gegen den aktuellen Markführer Maltit ausschließlich Vorteile”, meint man bei Neoh. Zudem könne ein genereller Trend zu deutlich weniger Zucker sowie zu mehr Ballaststoffen beobachtet werden.

Nach dem offiziellen Launch in den kommenden Wochen soll Zero+ in der 250 Gramm-Packung bereits auch im Lebensmitteleinzelhandel gelistet sein – aktuell kann man Neoh-Produkte in Österreich unter anderem bei Spar und Billa kaufen. Zudem sollen bereits Produkte anderer Unternehmen mit dem Zuckerersatz verkauft werden – wie zuletzt bereits ein Donut bei Anker, wie brutkasten berichtete. Im Firmenkundesegment sieht Neoh-Gründer und -CEO Manuel Zeller auch das größte Potenzial. “Der Fokus liegt ganz klar auf B2B. Die ersten Produkte mit Zero+ kommen auch bereits in den nächsten Wochen auf den Markt”, sagt er gegenüber brutkasten.

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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