05.06.2020

Wozu braucht es eigentlich den Dow Jones?

DOW, DAX und Nasdaq: Aktienindizes sind in den Nachrichten allgegenwärtig. Aber was steckt dahinter? Wozu braucht es sie? Und was ist ihre Geschichte?
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Welche Funktion haben Dow Jones, DAX, und ATX?
Welche Funktion haben Dow Jones, DAX, und ATX? (c) Adobe Stock / Studio_East / Georg Schober

Der Dow Jones ist prominent. Selbst in den oberflächlichsten Radionachrichten kann man immer wieder von ihm hören. Ob es ihm gut geht oder schlecht. Ob er rauf geht oder runter. Der liebevoll einfach Dow genannte Aktienindex ist das Synonym für Aktienmärkte schlechthin. So allgegenwärtig, dass man sich fast nicht fragen traut: Was, bitte, ist der Dow Jones? Und was ist ein Aktienindex?

+++Mehr zur Reihe „Junges Geld“+++

Am 26. Mai feierte der Dow seinen 124. Geburtstag. In diesen Jahren ist er gewachsen – aber nicht übermäßig. Als er am 26. Mai 1896 erstmals in den Seiten des „Wall Street Journal“ erwähnt wurde, bestand er aus 12 Firmen. Heute sind es 30. Wie er berechnet wurde? Seine Namensgeber Charles Dow und Edward Jones nahm die Schlusskurse der 12 größten Firmen an der Börse in New York, zählte sie zusammen und dividierte sie durch 12. Der erste und älteste Aktienindex war geboren.

Der Dow Jones wurde nach seinen Erfindern benannt

Dass er im „Wall Street Journal“ auftauchte, war freilich kein Zufall. Charles Dow hatte auch die Zeitung erfunden. Bis heute wird sie von Dow Jones & Company herausgegeben. Diese Mutterfirma gehört inzwischen aber zu Rupert Murdochs internationalem Medienimperium. Bis heute entscheiden die Herausgeber des „Wall Street Journal“, welche Firmen im Dow landen. Dafür gibt es keinen fixierten Prozess. Sehr wohl aber für die Berechnung des Index. Denn der Dow ist ein preisgewichteter Aktienindex. Die Marktkapitalisierung, also wie viel Geld insgesamt in den Aktien eines Unternehmens steckt, hat keine Bedeutung.

Das führt zu einem eigenwilligen Ergebnis. Firmen mit einem hohen Preis pro Aktie haben einen größeren Einfluss auf den Dow als solche mit einem kleinen Preis. Das Ergebnis: Der älteste und bekannteste Aktienindex der USA hat bei den Profis einen schweren Stand. Er dient eher als grober Maßstab für die Entwicklung der Märkte denn als Repräsentant für den gesamten Markt. Der Dow ist eher symbolisch. Auch weil er nur 30 Aktien umfaßt. Das ist schlicht und einfach nicht breit genug. Indexfonds oder ETFs, die den Dow Jones als Grundlage nehmen, sucht man deshalb vergebens.

Der eigentliche König ist aber der S&P500

Die Rolle des eigentlichen Stars der Weltmärkte ist dem S&P500 vorbehalten. Er beinhaltet die 500 größten US-Unternehmen an der New York Stock Exchange – nach Marktkapitalisierung. Wer in den Index kommt und wer rausfliegt entscheiden ultimativ also die Anleger.

Der Index wurde 1923 von Standard Statistics erstmals berechnet, damals bestand er aus 233 Aktienwerten. Als Standard Statistics 1941 mit Poor‘s Publishing fusionierte, waren es schon 416 Firmen. Im März 1957 wurde dann der S&P500 aus der Taufe gehoben.

DAX und ATX:  Indikatoren für Aktien in Deutschland und Österreich

In Deutschland ist der DAX König, der „Deutsche Aktienindex“. Der beinhaltet wie der Dow nur 30 Unternehmen, damit sind aber immerhin 80 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung abgedeckt. Man sieht: Deutschland und Europa haben viel aufzuholen, wenn es um den Kapitalmarkt geht. Aktuell ist der DAX wieder Thema, weil ausgerechnet die vom Staat gerettete Lufthansa in der Corona-Krise so stark schrumpft, dass sie aus dem Index fliegen könnte – nach 32 Jahren. Im Austrian Traded Index, dem ATX, sind nur 20 Unternehmen enthalten. Er wird seit Anfang 1991 berechnet. Die größten enthaltenen Firmen sind OMV, Erste und Verbund.

Der deutsche DAX und der heimische ATX sind übrigens schlecht direkt vergleichbar. Denn bei der Berechnung des DAX fließen die Dividenden mit ein. Die Gewinne werden reinvestiert. Das ist ein so genannter Performanceindex. Der ATX und viele andere sind aber Kursindizes – die wegen der fehlenden Dividenden zwangsläufig hinter einem Performanceindex zurückfallen. Aber das ist nur ein Rechentrick.

Der Nasdaq gilt als „Tech-Index“ – dominiert von Apple & Co.

Der kleine Bruder des S&P500 heißt Nasdaq, ist bekannt für seine jugendliche Forschheit und beinhaltet vor allem Technologiewerte. Den Nasdaq gibt es erst seit den 1970er-Jahren. Er ist nach der ersten rein elektronischen Börse benannt. Ausschließlich Aktien, die an der Nasdaq gehandelt werden, kommen auch in den Index. Aktuell sind es rund 100. Allen voran die Techgiganten Apple, Microsoft, Google, Amazon und Facebook.

Weitere wichtige Aktienindizes sind der FTSE100 (London), der Euro Stoxx 600 (das Europa-Gegenstück zum S&P500) und der MSCI World, der die Aktienmärkte von 23 Industrieländern umfasst. Chinas Antwort auf den S&P500 ist der CSI300 (China Securities Index), der erst seit 2008 berechnet wird. Dieser beinhaltet aber nicht die Börse in Hong Kong, die mit dem Hang Seng ihren eigenen Index hat.

In einem Satz gesagt: Die Indizes bieten einen raschen Überblick zur Entwicklung einzelner Märkte.

Dank der ETFs gibt es einen Index-Wildwuchs

Aber jetzt wird es kompliziert. Mit dem Aufstieg der ETFs hat sich die Indexlandschaft gewaltig vervielfacht. Wie hier beschrieben investieren ETFs in die Aktien bestimmter Indices. Wer also einen ETF auf den S&P500 kauft, bekommt 500 Aktien in einem Paket. Eine praktische Sache. So einen ETF kann man jahrzehntelang halten und wird immer an den 500 größten US-Unternehmen beteiligt sein.

Aber es gibt inzwischen tausende ETFs. Und tausende Indizes, die diesen ETFs als Basis dienen. Von bestimmten Regionen über Sektoren bis zu Themen wie E-Sports oder Cyber Security reichen die Ideen. Das hat weder mit der ursprünglichen Idee eines Aktienindex viel zu tun – noch mit dem Konzept des Index-Investings, bei dem es um langfristiges, möglichst breit diversifiziertes Anlegen geht. Aber der Markt fragt diesen Index-Wildwuchs nach. Und was der Markt will, das bekommt er auch.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.


Über den Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
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Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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AI Summaries

Wozu braucht es eigentlich den Dow Jones?

  • Der liebevoll einfach Dow genannte Aktienindex ist das Synonym für Aktienmärkte schlechthin.
  • Als er am 26. Mai 1896 erstmals in den Seiten des “Wall Street Journal” erwähnt wurde, bestand er aus 12 Firmen.
  • Im März 1957 wurde dann der S&P500 aus der Taufe gehoben.
  • Wer einen ETF auf den S&P500 kauft, bekommt 500 Aktien in einem Paket.
  • In Deutschland ist der DAX König, der „Deutsche Aktienindex“. Der beinhaltet wie der Dow nur 30 Unternehmen, damit sind aber immerhin 80 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung abgedeckt.
  • Im Austrian Traded Index, dem ATX, sind nur 20 Unternehmen enthalten. Er wird seit Anfang 1991 berechnet. Die größten enthaltenen Firmen sind OMV, Erste und Verbund.

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  • Im März 1957 wurde dann der S&P500 aus der Taufe gehoben.
  • Wer einen ETF auf den S&P500 kauft, bekommt 500 Aktien in einem Paket.
  • In Deutschland ist der DAX König, der „Deutsche Aktienindex“. Der beinhaltet wie der Dow nur 30 Unternehmen, damit sind aber immerhin 80 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung abgedeckt.
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