11.02.2021

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

Das niederösterreichische Startup Covid Fighters präsentierte nun seinen Desinfektionsroboter, der noch diesen Monat zur Miete bereit stehen soll.
/artikel/covid-fighters-desinfektionsroboter
Im Vordergrund: XD-2 von Covid-Fighters (c) Pressestelle Gemeindebund | Hintergrund (c) Adobe Stock / sdecoret
Im Vordergrund: XD-2 von Covid-Fighters (c) Pressestelle Gemeindebund | Hintergrund (c) Adobe Stock / sdecoret

Es klingt zunächst ein wenig nach Science Fiction, doch mit dem Terminator oder Droiden aus Star Wars hat der Desinfektionsroboter XD-2 des niederösterreichischen Startups Covid Fighters (Artichoke Computing GmbH mit Sitz in Göstling an der Ybbs) bei genauer Betrachtung wenig zu tun. Und das obwohl die 1,80 Meter große Maschine nur ein Ziel hat: Töten – und das mit Strahlen. Sein Einsatzort sollen jedoch Pflegeheime, Krankenhäuser und Artztpraxen ebenso wie Fitnesscenter, Flugzeuge und Produktionshallen sein. Und die “Opfer” von XD-2 sind Viren und Bakterien. Bei denen soll er mit einer Wirksamkeit von 99,99 Prozent eine erbarmungslose Killermaschine sein.

Covid Fighters: Besonders effiziente Desinfektion mit UV-C-Strahlung

XD-2 | ©Pressestelle Gemeindebund

Konkret verfügt der Desinfektionsroboter von Covid Fighters über drei Kammern mit je zwei UV-Lampen, mit denen er im unsichtbaren UV-C-Bereich “dynamisch und nahe an den Wänden” desinfiziert. Damit werde eine wesentlich höhere Dekontaminierung erreicht, als durch herkömmliche Systeme, heißt es vom Startup: “Resultat ist eine 360 Grad-Desinfektion bei einer Fläche von 25 bis 80 Quadratmetern pro Minute bis hin zu Stellen, die nicht manuell erreichbar wären oder aus infektiösen Gründen nicht manuell gereinigt werden sollten”. XD-2 ist zudem zum Einsatz in der chemischen Desinfektion geeignet. Die Steuerung erfolgt in einer Entfernung von zumindest sechs Metern via Smartphone oder Tablet, mit denen auch die Topographie des Raums exakt erfasst werden kann.

“Die Desinfektion mit kurzwelligem UV-Licht ist eine seit langem etablierte hocheffiziente Methode zur Elimination von Mikroorganismen einschließlich Viren. Im Gegensatz zur Desinfektion mit Flüssigkeiten, die in Räumen vor allem auf glatte ebene Flächen beschränkt ist, gibt es für UV-Licht keine derartige Limitierung. So kann UV beispielsweise auch zur Oberflächendesinfektion von gestapelten Materialien, Schutzkleidung, Vorhängen u.a.m. verwendet werden. Mit Hinblick auf die Corona-Pandemie konnte in zahlreichen Studien die Inaktivierung von Corona-Viren durch UV-Bestrahlung nachgewiesen werden”, erklärt Labormedizin-Professor Pierre Hopmeier, der Covid Fighters-Geschäftsführer Boris Fahrnberger von wissenschaftlicher Seite unterstützt.

XD-2: Mietbar bereits im Februar

Noch im Februar soll XD-2 zur Miete bereit stehen. Bislang war das Startup seit März 2020 mit Containerlabors für PCR-Tests in Erscheinung getreten. Mittlerweile ist es auf knapp 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewachsen mit insgesamt sechs Standorten in Österreich. Ebenso ist man in vielen Unternehmen vor Ort im Einsatz (u.a. Austrian Airlines, RLB Steiermark, Garant Futtermittel) sowie als Schultester im Auftrag der niederösterreichischen Bildungsagentur unterwegs.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 14 Minuten

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
vor 14 Minuten

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Covid Fighters: Roboter “XD-2” von NÖ-Startup tötet Viren mit Strahlen