06.04.2017

Timeular liefert Zeiterfassungssystem ZEI° ab sofort weltweit aus

Pünkltich zum Abschluss ihrer Crowdfunding-Kampagne startet das Grazer Startup Timeular mit dem Versand von 3.000 ZEI°-Würfel in 44 Länder weltweit. Aktuell verbuchen die Jungunternehmer 500 Bestellungen monatlich.
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Einer Analyse von CNN zufolge können überwiegende Mehrheit der Kickstarterprojekte ihren Zeitplan nicht einhalten. Beim Grazer Zeiterfassungs-Startup Timeular ist das anders. Im Herbst hat Timeluar eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne über Kickstarter.com abgewickelt. Dabei gewann das steirische Unternehmen innerhalb von kurzer Zeit mehr als 3.000 Unterstützer, die rund 310.000 Euro in den Zeiterfassungswürfel ZEI° investierten. Pünktlich zum versprochenen Termin begann nun die Auslieferung der ersten 1.000 Würfel an die “Super Early Bird”-Besteller.

Kunden in 44 verschiendenen

“Wir sind sehr stolz darauf, dass wir den Zeitplan der Kickstarter-Kampagne exakt einhalten können”, sagt CEO und Co-Founder Manuel Bruschi. “Die ersten 1.000 ZEI°s haben vergangenen Freitag unser Lager verlassen und gehen weltweit an Kunden in 44 verschiedene Länder. Darunter befinden sich auch Besteller aus Japan, Chile, Thailand, Südafrika, Neuseeland und Australien. An die restlichen 2.000 Crowdfunding-Unterstützer werden wir die ZEI°s in der dritten Aprilwoche versenden”.

500 Bestellungen monatlich

Auch abseits der Kickstarter-Kampagne hat sich das Geschäft rund um den Zeiterfassungswürfel positiv entwickelt. “Unser Fokus lag in den letzten Monaten darauf, das Produkt zu perfektionieren, neue Features und Integrationen einzubauen und die Serienproduktion erfolgreich zu starten. Trotz sehr geringem Investment in Marketing erhalten wir monatlich rund 500 Bestellungen über unserem Internetshop”, sagt Bruschi, der den Grund für viele Bestellungen in der Weiterempfehlung von zufriedenen Anwendern sieht.

“Die ersten 1.000 ZEI°s haben am Freitag unser Lager verlassen und gehen weltweit an Kunden in 44 verschiedene Länder.”

Ein Polygon zur Zeitmessung

Das Unternehmen hat ein spezielles Instrument zur Zeiterfassung entwickelt: ZEI° ist ein achtseitiger Würfel mit einer Drahtlosverbindung zum Computer. Benutzer können jeder Seite des Polygons ein Projekt oder eine Tätigkeit zuweisen. Anschließend wird jeweils die Zeit für jenes Projekt erfasst, dessen Seite nach oben zeigt. Eine Software am Computer oder Smartphone erkennt automatisch über Bluetooth die aktuelle Stellung des Würfels. Sobald der Würfel in eine neue Position gedreht wird, beginnt die Zeitmessung für einen anderen Arbeitsauftrag.

Redaktionstipps

Vom Konzern bis zum Freelancer

“Schon bei der Entwicklung war uns klar, dass eine Software alleine nicht reicht, es braucht auch etwas Haptisches, das sich in Sichtweite des Anwenders befindet. Zudem soll Zeiterfassung einfach, effizient und verlässlich funktionieren”, erklärt Bruschi. “Nicht nur große Konzerne und Unternehmen haben Bedarf an einfachen Zeiterfassungssystemen, auch Freelancer und junge Unternehmen möchten wissen, wie viel Arbeitszeit sie in ihre unterschiedlichen Projekte stecken.

Über Timeular

Gegründet wurde das Unternehmen Timeular mit Sitz in Graz im Juni 2015 von den Südtirolern Manuel Bruschi, Christian Zanzotti und Manuel Zoderer sowie dem Münchner Thomas Wolf. Im Rahmen des futurezone-Awards 2016 wurde Timeular mit dem Zeiterfassungswürfel ZEI° als Österreichs Startup des Jahres 2016 ausgezeichnet. Damit gehört das Unternehmen mit sechs Mitarbeitern zu den spannendsten Neugründungen im IT-Bereich. Mit Pioneers Ventures (Österreich) und EnchantVC (Singapur) sind zwei Kapitalgeber am Unternehmen beteiligt

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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