30.10.2017

Livv.at: Die Chatbot-Versicherung

Während der Markt für althergebrachte Versicherungsprodukte gesättigt ist, ist InsurTech in Österreich eine echte Wachstumsbranche. Bisher gab es vor allem einfachere Lösungen, wie eine Fahrrad-Versicherung oder eine App, um seine Versicherungen zu verwalten. Nun geht mit Livv.at der erste reine Online-Versicherer für Ablebensversicherungen an den Start. Die Besonderheit: Statt einem Versicherungsmakler berät die Kunden ein Chatbot.
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(c) Jürgen Hammerschmid: Die livv.at-Founder Math und Schrögenauer

Österreichs erste Online-Ablebensversicherung ist da: Mit kleinen Beträgen kann beim Startup Livv.at jeder seine Liebsten für den Ernstfall finanziell absichern. Das Kleingedruckte ist überschaubar, die Leistung attraktiv, der Abschluss erfolgt einfach im Internet – und anders als üblich wird das Abschlussgespräch nicht mit einem Versicherungsmakler, sondern mit einem Chatbot geführt. Was einfach klingt, ist das Ergebnis einer langen Entwicklungsarbeit, erzählen die Livv.at-Masterminds Klaus Math und Hermann Schrögenauer.

+++ Fokus: InsurTech +++

LV1871-Vorstand als Co-Founder

Ihr erstes Produkt ist eine Ablebensversicherung namens Livv.Protect – damit sichern Kunden für den Fall, dass sie sterben, eine oder mehrere Personen kostengünstig mit einem finanziellen Schutzpolster ab. “Livv.at ist Österreichs erste Online-Versicherungsplattform, auf der eine Ablebensversicherung einfach, günstig und komplett digital abgeschlossen wird”, sagt Livv.at-“Erfinder” Klaus Math. “Die Produktlösung und digitale Plattform wurden speziell für Österreich neu entwickelt.” Math ist zugleich Vorstand der traditionsreichen Lebensversicherung LV1871 mit Sitz in München – dem Unternehmen, das die Entwicklung von Livv.at finanziert hat.

“Startup, das auf 150 Jahre Erfahrung zurückgreifen kann”

“Livv.at arbeitet wie ein Startup, um die innovative Geschäftsidee mit hoher Unabhängigkeit, maximaler Flexibilität und konsequenter Ausrichtung am Kundennutzen umsetzen zu können”, meint Hermann Schrögenauer, der früher Chef des britischen Versicherers Skandia in Österreich war und seine lokale Marktkenntnis ins Team einbringt. “Im Gegensatz zu einem reinen Startup steht hinter Livv.at mit der LV 1871 Unternehmensgruppe aber ein finanzstarker Versicherer mit fast 150 Jahren Erfahrung. Insofern arbeiten wir wie ein Insurtech-Startup, das auf fast 150 Jahre Versicherungserfahrung zurückgreift.”

“Ursprüngliche Idee der Versicherung”

Die Kombination aus Tradition und Innovation hat viele praktische Vorteile. So hat Livv.at im Einklang mit der bewährten Lean-Startup-Methode ein kleines, sechsköpfiges Entwicklerteam. Braucht es aber Know-How in einem speziellen Bereich, können, je nach Arbeits- und Themengebiet, andere Experten von LV1871 dazu geschaltet werden. Wichtig war es dabei, von der Idee weg den Bezug zur “Basis” nicht zu verlieren. “Wir kehren mit Livv.at zur ursprünglichen Idee der Versicherung zurück, nämlich der günstigen, kollektiven Absicherung existenzieller Risiken. Dabei setzen wir auf innovative digitale Umsetzung und Transparenz”, sagt Math.

Design Thinking am Hauptbahnhof

Das Konzept lautete “Agile Learning”: So wurde nicht lange herumgetüftelt und ausgewertet, sondern jede neue Idee und mögliche Features gleich im Rahmen einer Blitzumfrage getestet – etwa indem man Menschen am Wiener Hauptbahnhof gefragt hat, was sie davon halten; Scrum und Design Thinking auf den Straßen Wiens sozusagen. Auch ein kleines Video mit Lego-Figuren hat das Team für den internen Gebrauch produziert, um das Konzept zu veranschaulichen und die Core-Features für das Minimum Viable Product (MVP) spielerisch zu definieren.

Bruchteil der Kosten

Selbst der Chatbot ist aus diesem agilen Prozess entstanden – und wie eine kurze Vorführung zeigt, funktioniert der Abschluss mit dem digitalen Helferlein tatsächlich in Minutenschnelle. Ob unterwegs im Zug, in einem Café über WLAN oder mit dem Tablet am Schoß am heimischen Sofa: Kunden müssen einfach auswählen, wie hoch die Laufzeit und wie hoch der Betrag sein sollen – und klicken sich mit einem Personalausweis bewaffnet durch den Abschlussprozess. Eine Hotline steht für spezielle Fragen zur Verfügung, wird aber, wie die Erfahrung zeigt, kaum in Anspruch genommen – der Chatbot ist ausreichend. Weil kein Versicherungsmakler involviert ist, sind die Kosten auch extrem niedrig, eine Absicherung für 20 Jahre über 100.000 Euro beispielsweise kostet drei bis vier Euro im Monat – ein Bruchteil dessen, was Anbieter sonst verlangen.

Digitale Transformation hat gerade erst begonnen

Das verbessert die Chancen von Livv.at am hart umkämpften österreichischen Versicherungsmarkt, wo oft gerade jene Menschen, die unbedingt eine Ablebensversicherung brauchen würden, keine haben. “Gerade bei Familien mit kleinen Kindern haben wir festgestellt, dass die Abdeckung noch zu wünschen übrig lässt – weil der Preis zu hoch ist und weil das Produkt vielen potenziellen Kunden zu kompliziert erscheint”, sagt Schrögenauer. Ob Livv.at nach Livv.Protect auch weitere Produkte bringt? Das ist gut möglich, meinen die Livv.at-Gründer einstimmig. Mit guten Ideen hat man am Markt sehr gute Chancen – denn im Gegensatz zu anderen Branchen hat im Versicherungswesen die digitale Transformation erst begonnen.

+++ Versicherungsplattform FinanceFox heißt jetzt “wefox” und betritt den österreichischen Markt +++


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Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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