27.06.2019

4tiitoo und Zerolens gewinnen bei weXelerate Pitch Night des Batch 4

Das Startup 4tiitoo konnte sich bei der weXelerate Pitch Night des Batch 4 gegen die anderen Finalisten durchsetzen. Zerolens gewinnt den Publikumspreis.
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(c) Raphael Moser / Label4

Das Startup 4titoo konnte sich am 27.6. bei der Pitch Night des Batch 4 im weXelerate gegen die anderen Finalisten durchsetzen. Der Publikumspreis geht an Zerolens.

Das Startup 4tiitoo ermöglicht mit der Lösung NUIA eine Produktivitätssteigerung durch  die Kombination aus Eye Tracking und künstlicher Intelligenz. Unnötige Arbeitsläufe und repetitive Tätigkeiten sollen mit der Lösung verhindert werden, indem die Software via Eye Tracking erkennt, was der User als nächstes machen möchte und die Handlung für ihn ausführt. Die Mausbewegungen können so um 50 bis 80 Prozent reduziert werden. Das hilft nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Mitarbeiter, indem das Risiko von Krankheiten wie der “Maushand” reduziert wird.

zerolens
Zerolens feiert den Publikumspreis. (c) Raphael Moser / Label4

Das Wiener Startup Zerolens – vormals Pixelstore – hat ein virtuelles Fotostudio entwickelt, mit dem Unternehmen ihre Produkte in künstlich erzeugten dreidimensionalen Umgebungen fotografieren können. Die Kosten dafür belaufen sich auf ein Zehntel von dem, was professionelle Fotografen kosten. Im April konnte das Team ein sechsstelliges Investment an Land ziehen. Die nächste Investmentrunde soll es im Jahr 2020 geben.

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Das Pitching ist das Finale des Batch 4 im weXelerate, bei dem die fünf besten Startups ihre Ideen gegenüber den Corporate-Partnern des weXelerate präsentiert haben. Ergänzend zu den Startup Pitches konnten die Besucherinnen und Besucher den Keynotes von Claudia Winkler (Goood-Mobile) und Georg Hauer (N26) lauschen, als Music Act zwischen den Speeches performte Hanna Kristall. Hauer betonte, dass N26 in den kommenden drei Jahren 300 Jobs in Wien schaffen wird und erntete dafür Applaus.

+++Mehr dazu: N26 will in Wien 300 Jobs schaffen+++

„Mit 4tiitoo und Zerolens haben zwei herausragende Startups aus Mitteleuropa gewonnen. Bei der weXelerate Pitch Night steht nicht die kurzweilige Abendunterhaltung an erster Stelle, sondern vor allem das punktgenaue Veranschaulichen, was digitale Technologien leisten, lösen und ermöglichen können. Exakt darum geht es uns bei weXelerate“, sagt Awi Lifshitz, Geschäftsführer von weXelerate: “Unser Konzept baut auf die Vernetzung nationaler und internationaler Organisationen, das Matchmaking mit Startups und Scaleups und die Steigerung der digitalen Innovations-Fähigkeit von Unternehmen. Wir gratulieren den Siegern des Abends herzlichst, denn sie haben in jeder Hinsicht durch die Teilnahme an unserem Programm gewonnen.”

4tiitoo im Live-Stream nach dem weXelerate-Pitch

Die besten Startups des weXelerate Batch 4

Neben den Gewinner-Startups 4titoo und Zerolens präsentierten auch Trustchain, Naboto und Neticle ihre Unternehmen.

TrustChain aus Ungarn ist eine Contract Managing Platform, die zwar erst seit 4. Juni 2019 live ist, aber schon jetzt 78 B2B-Kunden hat. Die Lösung wird bereits in Ungarn und Tschechien genutzt. Bisher wurden 681.000 Euro an Kapital geraised. In der nächsten Runde such man nach drei Millionen Euro Investment, um die globale Expansion voranzutreiben – unter anderem nach Österreich.

Naboto ist ein Wartelisten- und Terminbuchungstool für Ärzte, das den Terminkalender automatisch nach den Vorlieben des Unternehmers optimiert. Manche Termine werden automatisch überbucht, um eine optimale Auslastung zu garantieren. Patienten werden rechtzeitig an Termine erinnert und informiert, wenn es zu einer Verzögerung kommt. Die Software ist selbstlernend und kann von den Ärzten angepasst werden. Ende 2019 soll es bei Naboto eine weitere Finanzierungsrunde geben.

Das ungarische Startup Neticle bietet ein Social-Listening-Tool, das Sentiment-Analysen auf Basis von Social Media ermöglicht. Der Algorithmus von Neticle kann dazu verwendet werden, Kommentare auf sozialen Medien aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, indem Marken zum Beispiel in einen entsprechenden Kontext gesetzt werden. Neticle arbeitet schon mit 120 Unternehmen in fünf Ländern zusammen. Im CE-Raum ist Neticle bereits vertreten, nun expandiert man im DACH-Raum.

Start des weXelerate Batch 5 im Oktober 2019

Aktuell haben interessierte Startups noch bis zum 5. Juli 2017 die Möglichkeit, sich für den weXelerate Batch 5 zu bewerben. Um in das „Multi-Corporate Collaboration Programm“ aufgenommen zu werden, sollten Bewerber disruptive Lösungen aus Bereichen wie etwa Media, Banking, Insurance, Industry 4.0 oder Energy & Infrastructure einreichen. Auf die ausgewählten Startups warten strukturierte und moderierte Kooperations- und Innovationsprojekte mit Großunternehmen.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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